Urheberrechtsverletzung durch Nutzung eines Pixelio Bildes

abmahnungDie Nutzung von Bildern der Plattform Pixeleo ist risikobehaftet. Immer wieder werden Internetnutzer abgemahnt, die ein vermeintlich kostenloses Bild von Pixelio nutzen und bei der Publikation des Bildes das Namensnennungsrecht des Fotografen nicht ausreichend beachtet haben. Das Kammergericht in Berlin hat jetzt hohen Schadensersatzforderungen eine Absage erteilt

Namensnennung und Pixelio

Insbesondere geht es bei den Abmahnung um die Frage, ob die fehlende Urheberrechtsbenennung gegen die Nutzungsbedingungen von Pixelio verstößt und damit eine unrechtmäßige Nutzung des Bildes vorliegt. Das Kammergericht Berlin hat nun entschieden, dass die Nutzungsbedingungen von Pixelio nicht dahingehend auszulegen ist, dass die Urheberbenennung und Quellenangabe Bedingung für eine wirksame Rechteübertragung sind. Vielmehr legt das Gericht die Nutzungsbedingungen von Pixelio dahingehend aus, dass diese Regelung lediglich eine Vertragspflicht des Nutzers darstellt, nicht aber die Einräumung von Nutzungsrechten hieran gekoppelt ist.

Dies bedeutet, dass nur aufgrund einer fehlenden Urheberbenennung, nicht von einer unwirksamen Rechteübertragung auszugehen ist.

Geringer Schadensersatz

Ein hoher Schadensersatzanspruch wegen der unterbliebenen Namensnennung scheidet daher aus. Vielmehr die obersten Berliner Robenträger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von 100 € für die unterbliebenen Namensnennung als ausreichend aus. Eine Anwendung der MFM Liste, welche häufig für die Berechnung im Wege der Lizenzanalogie herangezogen wird, scheidet nach Ansicht des Gerichtes aus, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen werden, dass üblicherweise nach dieser Liste Bildrechte verkauft werden. (Kammergericht Berlin, Urteil vom 26. Oktober 2015, Az. 24 U 111/15)

Einschätzung Rechtsanwalt Hoesmann

th-KopieDas Urteil ist zu begrüßen, wird doch durch das Urteil den Abmahnungsanwälten ein weiterer Riegel vorgeschoben. So gibt es zahlreiche Kanzleien, welche sich auf die Verfolgung von vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen wegen unterbliebenen Namensnennung spezialisiert haben, für diese wird das Leben nun schwerer.

Häufig werden bei solchen Abmahnungen unglaublich hohe Schadensersatzforderungen aufgestellt, welche aber in der Praxis nicht belegt werden können. Mit dem Urteil des Kammergerichts im Rücken fällt die Argumentation gegen hohe Schadensersatzforderungen wesentlich leichter.

Das Kammergericht Berlin stellt nunmehr klar, dass eine fehlende Namensnennung nicht gleich zu einer Unwirksamkeit der Nutzung führt und zum anderen, dass hohe Schadensersatzforderungen utopisch sind. Dieses Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Plattform Pixelio, sondern auch auf Abmahnungen, welche für die Plattform About Pixel, Fotolia oder auch von Wikimedia Fotos ausgesprochen werden.

Abmahnung ernst nehmen

AbmahnungAuch wenn dieses Urteil den Abmahnanwälten und deren hohen Forderungen einen Riegel vorschiebt, ist es gleichwohl so, dass Abmahnungen grundsätzlich ernstzunehmen sind.Reagiert man nicht richtig, drohen hohe Folgekosten, welche bei einer sachkundigen Verteidigung sicherlich zu vermeiden sind.

Als Rechtsanwaltskanzlei sind wir auf das Fotorecht spezialisiert und stehen Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer Bildrechtsetzung bekommen haben.

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