Urteil: Hohe Lizenzgebühren nur für professionelle Fotografen


Bei Verletzungen von Bildrechten werden immer wieder die Lizenzempfehlungen der MFM (Mittelstandsvereinigung Fotomarketing) als Berechnungsgrundlage herangezogen.

Diese Lizenzempfehlungen gelten jedoch nur für Berufsfotografen. Trotzdem ist immer zu beobachten, dass auch Amateure sich auf diese Sätze berufen. Gerade bei eBay ist zu beobachten, dass für die unberechtigte Verwendung von Produktbildern zum Teil schon abstrus anmutende Lizenzgebühren verlangt werden.

Gegen solche hohe Abmahnungen und insbesondere gegen die Höhe der Abmahnung sollte sich der Betroffene wehren.

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die MFM-Empfehlungen lediglich im Verhältnis professioneller Marktteilnehmer herangezogen werden können, d. h., wenn auf beiden Seiten Personen stehen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gehandelt haben.
Ebenso ist auch auf die Qualität der Bilder selbst abzustellen. Denn rein zu privaten Zwecken erstellte Fotos, die qualitativ nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern vergleichbar sind, unterfallen auch dann nicht dem Anwendungsbereich der MFM-Empfehlung, wenn es sich bei dem Fotografen (zufällig) um einen Berufungsfotografen handelt.

Das Gericht erachtete es hier als ausreichend, wenn bei unberechtigt verwendeten Bildern eine Lizenzgebühr in Höhe von 20€ zu zahlen ist.
(Quelle: Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 24.10.2012, Az. 23 S 66/12)


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Die MFM-Empfehlungen sind wichtig, wenn es um die Bilder professioneller Fotografen geht, die in einem professionellen Umfeld verwendet werden. Hier kann die MFM je nach Lage des Einzelfalls zur Beurteilung herangezogen werden.
Gerade bei Bildrechtsabmahnungen ist jedoch immer wieder zu beobachten, dass sich auch völlig unbeteiligte Dritte und reine Amateure auf diese Sätze berufen.

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