Verfassungsgericht erlaubt das Sampling von Musik

JustiziaIst die Übernahme von kurzen Musikschnipseln von 2 Sekunden Längen bereits eine Urheberrechtsverletzung oder nicht? Mit dieser Frage musste sich bereits mehrere Gerichte beschäftigen.

Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt in einem Grundsatzurteil entschieden.

Bei kurzen Musiksequenzen ist eine Abwägung zwischen der Kunstfreiheit und dem Urheberrecht vorzunehmen ist. Nicht jede Übernahme ist eine Verletzung des Urheberrechts.

Der Sachverhalt

Im Streit geht es um die Verarbeitung einer fremden Rhythmussequenz. Anlass für dieses Urteil war der jahrelange Konflikt zwischen dem Komponisten Moses Pelham und der Band ‘Kraftwerk’.

Pelham veröffentlichte zusammen mit Sabrina Setlur das Lied “Nur mir” (1997) und kopierte zwei Sekunden aus dem Song “Metall auf Metall” von der Band Kraftwerk – ohne diese vorher um Erlaubnis zu fragen.

Die zweisekündige Sequenz verlängerte er digital und legte es in Endlosschleife in seinen Song. In der Musik nennt man dies “Sampling”: Aus Teilen digital gespeicherter Tonaufnahmen werden neue Stücke zusammengestellt.

Die Band Kraftwerk war in dieser unerlaubten Übernahme einen Verstoß gegen ihre Urheberrechte. Der Streit ging bis zum Bundesgerichtshof. Vor dem BGH hat die Band Kraftwerk Recht bekommen, diese Grenze durfte durch Pelhalm nicht verwendet werden.
Gegen diese Entscheidung legte Pelham Verfassungsbeschwerde ein. Mit Erfolg, wie das heutige Urteil zeigt.

BGH-Urteil wurde gekippt

Bereits zweimal standen die beiden Parteien vor dem BGH, um diesen Konflikt zu lösen.
Durch das Urteil im Jahre 2008 wurde Pelham verurteilt, die Veröffentlichung und Verbreitung des Liedes “Nur mir” zu unterlassen und der Band Schadensersatz zu zahlen, da man in deren Urheberrecht eingegriffen habe (Urteil vom 20. November 2008).
Der BGH hatte die Revision zurückgewiesen und die Verurteilung aufrechterhalten (Urteil vom 13. Dezember 2012).

Für Pelham stellte dies nach eigener Ansicht eine Verletzung seines Grundrechts auf Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG dar. Der BGH aber widersprach der Einschätzung, dass die Entnahme kleinster Ausschnitte aus einem fremden Stück selbst die Kunstfreiheit verletzte.

Daraufhin legte Pelham Verfassungsbeschwerde ein und hatte Erfolg. Nach Ansicht der Verfassungsrichter stellt eine Verletzung des Grundrechts auf Kunstfreiheit dar. Der Fall muss neu entschieden werden, denn die BGH-Urteile verletzen den Komponisten in der Kunstfreiheit wohl doch (Quelle: Pressemitteilung Nr. 29/2016 vom 31. Mai 2016, Urteil vom 31. Mai 2016, 1 BvR 1585/13).

Kurze Zusammenfassung der Argumente

Die Band ‘Kraftwerk’ warf Pelham Diebstahl geistigen Eigentums vor und sieht seine Rechte als Tonträgerhersteller verletzt. Pelham hätte vorher um Genehmigung fragen müssen.

Pelham hingegen meint, dass dies zur “Kunst” gehöre, dass man sich “mit anderer Kunst auseinandersetzt”. Wenn man dies nicht mehr erlauben würde, dann wäre Hip-Hip nicht mehr möglich.

Der Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit Leyla Dastan.

Bedeutung des Urteils für die Musikbranche

hoesmann_robeNicht nur die Sängerin Setlur schloss sich der Verfassungsbeschwerde an, sondern auch acht weitere, u.a. Sarah Connor, Bushido und Gentlemen. Sie alle sind Musikschaffende und wollen, dass die Interpretation fremder Tonaufnahmen in der Musik ohne Genehmigung noch möglich bleibt. Ein Verbot würde nämlich die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Musikrichtung ausschließen.

Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass das Urheberrecht nicht isoliert zu sehen ist. Vielmehr müssen beim Urheberrecht auch die Belange der Kunstfreiheit mit berücksichtigt werden.

Im Ergebnis gilt der Schutz des Urhebers nicht absolut.

Das Urteil selbst bezieht sich zunächst nur auf den Bereich der Musik. Es wird spannend werden, wie das Urteil auch auf andere Kunstrichtungen, wie zum Beispiel Literatur und Fotografie, Einfluss haben wird.

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