Verwechslungsgefahr der Marke von SKYPE und SKY

skype_skyIm Markenrechtsstreit zwischen dem Pay-TV Sender Sky und dem  VoIP-Telefondienst Skype hat der EuGH in einem Urteil die Verwechselungsgefahr zwischen den beiden Namen bejaht. Folge dieses Urteil ist, dass der Begriff „Skype“ nicht markenrechtlich geschützt werden kann.

Skype klagte vor der EuGH

Die Firma Skype hatte Klage gegen die Entscheidungen des Harmonisierungamtes für den Binnenmarkt (HABM) erhoben, die eine Verwechslungsgefahr mittleren Grades mit der Marke Sky, insbesondere wegen ihrer bildlichen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit bestätigt hatte und die Skype die Markeneintragung verweigert.Das Gericht der Europäischen Union hat die Klagen von Skype nun mit seinem Urteil vom 05.05.2015 (AZ: T-423/12, T-183/13 und T-184/13) abgewiesen und somit der Auffassung des HABM hinsichtlich der bestehenden Verwechslungsgefahr bestätigt,

Bildliche, klangliche und begriffliche Ähnlichkeit

Zum einen begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass der Vokal „y“ sowohl im Wort „skype“ als auch in „sky“ gleich lang ausgesprochen wird. Zum anderen ist in der Marke „skype“ das Wort „sky“ nach Auffassung des Gerichts ungeachtet des Zusatzes „pe“ bei „skype“ noch klar zu erkennen. Auch das Bildzeichen von Skype hindert nicht die bildliche Ähnlichkeit der beiden Marken, da dieses nur der bloßen Umrandung dient. Zudem könnte insbesondere die wolkenförmige Umrandung Assoziationen an den Himmel hervorrufen und somit an „sky“ erinnern.

Unterscheidung der Marken durch die Popularität des Begriff „skypens“

Nach Auffassung des Gerichts kann auch der Bekanntheitsgrad von Skype in der Öffentlichkeit der Verwechslungsgefahr von Sky und Skype nicht entgegenwirken, da unter das abgeleitete Verb „skypen“ nicht nur die Telekommunikationsdienstleistungen von Skype fallen, sondern auch alle anderen gängigen Dienstleistungen dieser Art.

Koexistenz der Marken Sky und Skype

Letztendlich wies das Gericht der Europäischen Union die Klagen von Skype auch deshalb ab, da es eine friedliche Koexistenz nicht für möglich hält. Das liegt insbesondere daran, dass die beiden Marken ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen bedienen und eine Verwechslungsgefahr deshalb nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann. Zudem sind Sky und Skype noch nicht lange genug gleichzeitig auf dem Markt, um zu zeigen, dass sie aufgrund der Auffassung der verschiedenen Personenkreise nicht verwechselt werden können.

nm-KopieAnmerkung Rechtsanwältin Mannshardt

Die Verwechslungsgefahr bereitet im Markenrecht immer wieder Schwierigkeiten. Als Rechtsanwältin kann ich Ihnen nur empfehlen, im Vorfeld zu pürfen, ob unter Umständen eine Verwechslungsgefahr droht, bevor ein Begriff als Marke angemeldet oder markenmäßig verwendet wird,

Bei der Prüfung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass nicht nur wortgleiche Begriffe, sondern wie in dem Beispiel Sky und Skype auch ähnliche Begriffe eine Verwechslungsgefahr begründen können. Daher empfehlen wir, sich vor der Verwendung entsprechend beraten zu lassen, um teure Abmahnungen und Prozesse zu vermeiden.

Sollten Sie Fragen zu dem Thema haben, stehen mein Team und ich Ihnen gerne als Ansprechpartner zu Ihrer Verfügung.

Mehr zu der Verwechslungsgefahr lesen Sie hier:
https://hoesmann.eu/die-verwechslungsgefahr-im-markenrecht/

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