Welt kompakt wieder mit “Tweet des Tages” – Einschätzung RA Hoesmann


Die Welt kompakt hatte sich Anfang März entschlossen, die beliebte Rubrik des “Tweet des Tages” einzustellen. Hintergrund waren zahlreiche Beschwerden von Nutzern, deren Tweets ohne ihr Wissen gedruckt worden waren.

Nach einer offenen Diskussion im web hat Welt kompakt jetzt entschieden, die Tweets wieder aufzunehmen. Jedoch müssen Nutzer ihre Zustimmung im Vorfeld einer potenziellen Nutzung zustimmen und ihre Tweets mit dem Hashtag ### versehen.

Zu diesem Thema wurde ich von der Welt als Experte interviewt.

Aus meiner Sicht spricht nichts gegen eine Nutzung der Tweets -auch wenn diese nicht extra gekennzeichnet sind.
Es gibt zu dem Thema “Urheberrecht von Tweets” keine aktuelle Rechtsprechung und aufgrund der Kürze der Tweets erscheint ein Schutz durch das Urheberrecht zumindest fraglich.
Zudem sind Tweets öffentlich und aufgrund der technischen Möglichkeiten, diese zu re-tweeten gibt der Nutzer konkludent seine Zustimmung, dass diese auch durch Dritte weiterverbreitetet werden dürfen.
Ob sich diese Zustimmung auch auf Print Medien bezieht, wurde bislang nicht rechtlich geklärt, aber es sprechen aus meiner Sicht gute Gründe für die Annahme, dass diese Übernahme rechtlich in Ordnung ist.

welt kompakt stellt Tweet des Tages ein

Tweet des Tages wird wieder gedruckt

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