FOTORECHT

Das Fotorecht stellt einen der Schwerpunkte unserer Kanzleiarbeiten dar.

Rechtsanwalt Tim Hoesmann hat selbst jahrelang als Fotograf gearbeitet und war unter anderem Host-Fotograf im Auswärtigen Amt und wir sind Partnerkanzlei des Centralverbands Deutscher Berufsfotografen.

Zudem veröffentlichen wir regelmäßig in zahlreichen Fachzeitungen Aufsätze zu fotorechtlichen Themen.

Das Fotorecht umfasst dabei sowohl das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen, wie auch das Recht des Fotografen an seinen Bildern.

Wir sind als Praktiker im Fotorecht in der Lage schnell unkompliziert zu helfen.

 

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Telefon: 030 – 956 07 177

E-Mail: office@hoesmann.eu

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