MEDIENRECHT

Wenn Sie Musik, Texte, Bilder oder Filme erstellen oder nutzen, egal ob in einem digitalen Medium oder auch im Bereich der klassischen Medien sind eine Vielzahl juristischer Fallstricke gegeben. Von der richtigen Vertragsgestaltung, über die Regelungen zu den unterschiedlichen Verwertungsformen bis zu der Beachtung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten sind rechtliche Punkte zu beachten.

Diese Beratung im Medienrecht ist eine der Schwerpunkte der Kanzlei Hoesmann.

  • Presserecht
  • Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht
  • Widerruf und Gegendarstellung
  • Unterlassung der Berichterstattung
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche
  • Vertragsgestaltung für Urheber und Verwerter
  • Lizenzvereinbarungen
  • Foto- und Filmrechtrecht
  • Bildlizenzen

 

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E-Mail: office@hoesmann.eu

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