Muss ich auch einen Schadensersatz bezahlen, wenn ich das Bild bei fotolia oder anderen Stock-Fotoagenturen gekauft habe?

Ja, wenn es sich um das Bild eines Berufsfotografen handelt, hat dieser das Recht, einen Schadensersatz zu fordern. Bei Verletzungen des Urheberpersönlichkeitsrechts wird der Schaden in der Regel im Wege der Lizenzanalogie berechnet. Dieser muss sich dabei nicht an dem Wert des Bildes bei der Stock-Fotoagentur orientieren, sondern kann auch über, den in der Regel höheren Wert, der MFM-Liste berechnet werden.