Wann liegt eine persönliche geistige Schöpfung vor, damit das Foto als Lichtbildwerk geschützt ist?

Die persönliche geistige Schöpfung liegt bei Fotografien in der Regel dann vor, wenn die Fotos eine individuelle oder künstlerische Aussage des Fotografen zum Ausdruck bringen, welche sich von der lediglich gefälligen Abbildung abhebt.
Die Individualität kann sich in folgenden Gestaltungsmitteln ausrücken:

  • – Wahl des Motivs
    – ungewöhnlicher Bildausschnitt
    – ungewöhnliche Perspektive

    – Verteilung von Licht und Schatten

    – Kontrastgebung

    – Bildschärfe / Tiefe

    – Einsatz von Farbfiltern

    – Einsatz von Technik (Scheinwerfer / Blitzanlage)

    – Wahl des richtigen Moments

    – Stimmung besonders gut eingefangen

    – Darstellung einer eindringlichen Aussagekraft

    – Anregung des Betrachters zum Nachdenken

    – Retusche

    – Fotomontage

    – Collagen