Abmahnung Rechtsanwälte U+C für digiprotect, “Tori Black is pretty filthy 2″
Unserer Kanzlei liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der DigiProtect GmbH vor, ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Urmann und Collegen (U + C Rechtsanwälte) aus Regensburg.
Die abmahnende Kanzlei wirft unserer Mandantschaft in dem Abmahnschreiben vor, für das illegale Angebot zum Herunterladen von dem urheberrechtlich geschützten Film “Tori Blak is pretty filthy 2“ über eine Tauschbörse verantwortlich zu sein. Dies sei durch eine Ermittlungsfirma festgestellt worden.
Weiter führt die Kanzlei aus, dass in der vorliegenden Angelegenheit das zuständige Landgericht den Fall geprüft und eine offensichtliche Rechtsverletzung bejaht habe. Es stehe damit fest, dass über den Anschluss des Abgemahnten der fragliche Film illegal zum „Tausch“ abgeboten wurde. Unsere Mandantschaft wird aufgefordert, eine dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und unverzüglich im Original zurückzuschicken. Zudem wird unsere Mandantschaft zur Zahlung hoher Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten aufgefordert.
Wir können die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Prüfung nicht empfehlen. Unsere Mandantschaft soll sich durch die Unterzeichnung der Erklärung verpflichten, den Film nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Insbesondere ist zu bedenken, dass eine einmal unterzeichnete Erklärung 30 Jahre lang gültig ist und der Verstoß gegen diese Erklärung mit einer empfindlichen Geldstrafe geahndet werden kann. Zudem gibt es eine umfangreiche Rechtsprechung zum Thema Tauschbörsen. Viele Gerichte beurteilen die Rechtslage bei Tauschbörsen anders als die Rechtsanwälte U + C und sprechen bei Abmahnungen in ihren Urteilen zum Teil erheblich andere Summen aus. Ebenso sind auch immer die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.