Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht

abmahnungWenn Sie eine Abmahnung wegen einer möglichen urheberrechtlichen Verletzung erhalten haben, können wir helfen!

Bei Verstößen gegen das Urheberrecht sind Fachkenntnis und die richtige Taktik der Verteidigung entscheidend. Machen Sie daher besser keine Experimente! Wir vermeiden in der Regel teure Gerichtsverfahren und können in fast allen Fällen preiswerte, außergerichtliche Lösungen finden.

Als auf urheberrechtliche Fragen spezialisierte Medienrechtskanzlei haben wir bereits hunderte von Verfahren gegen Abmahnkanzleien geführt, wenn es um urheberrechtliche Verletzungen geht.

Einige Kanzleien mahnen häufig wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke, wie zum Beispiel Fotografien, ab. Fotografien sind immer durch das Urheberrecht geschützt und die Abmahnungen ernst zu nehmen.

In den meisten Fällen fordert die abmahnende Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Schadensersatzes. Die Fristen sind dabei häufig sehr kurz.

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht – das kann im Zweifel später ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen und sehr viel mehr Geld kosten!

Kontaktieren Sie unsere Kanzlei, wir vertreten Sie bundesweit außergerichtlich zu einem Pauschalpreis und helfen Ihnen eine Lösung zu finden.

Wir helfen Ihnen!

Wir sind fast ausschließlich im Medien- und Urheberrecht tätig! Durch die Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz, welcher Ihnen zugute kommt. Wir müssen uns nicht auf Ihre Kosten in diese komplexe Materie einarbeiten, sondern wir helfen Ihnen schnell, unkompliziert und bundesweit.

Wir sind kompetent und bekannt
Für das Verbrauchermagazin standen wir als Rechtsexperte zur Verfügung, als diese über die Hintergründe der Abmahnindustrie berichtet haben.

Hintergrundwissen Abmahnung

Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, eine behauptete Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Dazu muss regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgeben werden.

Diese mitgesandte Unterlassungserklärung ist in der Regel im Interesse des Gegners formuliert und enthält oftmals einseitige Regelungen. Daher unterschreiben Sie bitte nie ungeprüft eine mitgesendete Unterlassungserklärung!

Wenn Sie sich aber richtig gegen eine Abmahnung verteidigen, können Sie zum Teil erhebliche Kosten sparen.

Auch werden mit der Abmahnung regelmäßig Schadensersatzansprüche eingefordert. Unsere Erfahrung zeigt, dass diese häufig sehr hoch angesetzt sind und hier ein großer Verhandlungsspielraum besteht.

Daher lassen Sie sich durch einen Rechtsanwalt beraten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben! Leider kontaktieren uns immer wieder Mandanten, die zunächst versucht haben mit Tipps aus Internetforen das Problem selbst zu lösen. Dabei werden teilweise juristische Fehler gemacht, die teuer sind und sich nicht mehr korrigieren lassen

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

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