Sportrecht – Keine Einigung zwischen Hertha BSC und Maik Franz

StadionAls Fußballprofi steht man nicht immer auf der Sonnenseite, sondern streitet sich, gerade wenn es mal sportlich nicht rund läuft, auch mal mit seinem Verein. Diese Streitigkeiten werden dabei auch immer häufiger vor Gericht ausgetragen.

Aktuell gibt es einen Streit zwischen den Maik Franz und Per Kluge mit Hertha BSC Berlin. Hintergrund ist, dass beide Profis Anfang Februar vom Verein angewiesen worden sind, bei der in der Regionalliga spielenden zweiten Mannschaft mitzutrainieren. Dagegen wehrten sich beide Spieler und klagten auf Wiederzulassung zum Training der Profis.

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Journalisten haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung


Das Landgericht Köln entschied darüber, was die angemessene Vergütung für einen hauptberuflichen Journalisten beträgt. Grundlage der Entscheidung war ein Rechtsstreit zwischen einer Tageszeitung und einem selbstständigen Journalisten über eine angemessene Bezahlung. Nach dem Urteil hat ein Journalist Anspruch auf einen angemessene Vergütung.

Die Klägerin wandte sich an das Gericht in der Auffassung, dass die von der Zeitung gezahlte Entlohnung in Höhe von 0,25 € pro Zeile nicht angemessen sei.
Vielmehr sei ein Lohn von ca. 0,75 € pro geschriebener Zeile angemessen und er bezieht sich dabei auf die gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vom 01.02.2010.

Die Beklagte, eine Tageszeitung beantragte die Klage abzuweisen, da es sich bei dem Kläger nicht um einen hauptberuflichen, freien Journalisten handeln würde und dementsprechend hätte die gemeinsame Vergütungsregelung keinerlei Auswirkung auf die vorliegenden Vergütungsansprüche. Ferner führte die Beklagte aus, dass nur weil jemand im Besitz eines Presseausweises sei, würde dies noch keine Ansprüche auf Honorarbasis eines selbstständigen Journalisten begründen.
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Rechtsanwalt Hoesmann als Experte im Bild Interview

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Rechtsanwalt Hoesmann wurde als Experte von der BILD zu der Frage interviewt, was öffentlich über den Arbeitgeber gesagt werden darf und was nicht.

Hintergrund ist, dass es bereits zahlreiche Urteile gibt, in denen Arbeitnehmer abgemahnt oder sogar teilweise fristlos gekündigt wurden, da sie sich auf facebook kritisch zu ihrem Arbeitgeber geäußert haben.

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Fristlose Kündigung wg einer Beleidigung über Facebook ist rechtens


Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Angestellten rechtens ist, wenn dieser seinen Arbeitgeber auf Facebook beleidigt.

Im dem Fall hatte ein Auszubildender auf seiner privaten Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als “Menschenschinder und Ausbeuter” bezeichnet.
Im Rahmen seines Profils gab er als eigene Position “Leibeigener” und seine Arbeit als “dämliche Scheiße”, die er “für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen” müsse an.
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Arbeitsrecht: Arbeitgeber kann Attest bereits am ersten Krankheitstag verlangen

Wenn ein Arbetnehmer über einen längeren Zeitraum wiederholt für wenige Tage krank gewesen ist, darf der Arbeitgeber bereits ab dem ersten Tag der Krankheit die Vorlage eines ärztlichen Attest verlangen. Üblich ist die Vorlage eines Attestes bei einer Erkrankung nach drei Tagen.

In dem dem Urteil zu Grunde liegenden Fall weigerte sich der Arbeitsnehmer eine entsprechende Bescheinigung bereits am ersten Tag vorzulegen. Da er dieser Weisung seines Arbeitsgebers nicht nachkam, sprach dieser eine Abmahung gegen den Arbetnehmer aus.

Gegen diese Abmahung legte der Arbeitnehmer Klage vor Gericht ein. Das Landesarbeitsgericht Hessen entschied in seinem Urteil, dass die Aussprache der Abmahnung zu Recht durch den Arbeitgeber erfolgte.

Der Arbeitgeber durfte die Vorlage eines Attests bereits am ersten Krankheitstag verlangen. Nach Ansicht der Richters stellen die häufigen Kurzerkrankungen einen wichtigen Grund dar, der die Weisung rechtfertigt, bereits am ersten Tag der Erkrankung ein Attest vorzulegen. Indem der Arbeitnehmer dieser berechtigten Weisung nicht nachgekommen war, erfolgtet die in Folge dessen die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig.

(Landesarbeitsgericht Hessen – Aktenzeichen: 6 Sa 463/03)

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    Arbeitsrecht: Ein zu spät vorgelegtes Attest ist kein Kündigungsgrund

    Das Arbeitsgericht Frankfurt entschied, dass eine wiederholt zu spät eingereichte Arbeitsunfähigbescheinigung keinen Kündigungsgrund darstelle,

    In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein langjähriger Mitarbeiter sich einige Male beim Chef telefonisch krank gemeldet. Seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reichte er jedoch immer wieder verspätet ein und wurde deswegen mehrmals durch seinen Arbeitgeber abgemaht und schließlich fristlos gekündigt.

    Diese Kündigung wurde durch das Gericht als unwirksam angesehen. Ihrer Ansicht stellt die unverzügliche Vorlage der AU-Bescheinigung eine Nebenpflicht des Arbeitsvertrags dar und rechtfertigt keine Kündigung.

    (Arbeitsgericht Frankfurt/Main – Aktenzeichen: 9 Ca 6978/00)

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      Dauerhafte Krankheit des Arbeitnehmers: Änderungskündigung ist rechtens

      Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft erkrankt ist und auf Dauer nicht mehr seinen Arbeitsvertrag erfüllen und seiner vertraglich geschuldeten Arbeitspflicht nachkommen kann, muss er eine Änderungskündigung und einer damit verbunden Minderung seines Gehaltes hinnehmen.

      Dies entschied das Frankfurter Arbeitsgericht und wiesen damit die Klage eines Kraftfahrers der Deutschen Post gegen dessen Änderungskündigung ab. In dem zu Grunde liegenden Rechtstreit hatte der Kraftfahrer seit mehr als einem Jahr aufgrund einer Sehschwäche nicht mehr als Kraftfahrer arbeiten können und war den gesamten Zeitraum krankgeschrieben.

      Die Deutsche Post sprach in Folge dessen eine Änderungskündigung aus und versetze den Kraftfahrer in ein Lager. Hier konnte er trotz seiner Sehschwäche arbeiten, verdiente aber 75 EUR weniger im Monat

      Der Kraftfahrer empfand die ausgesprochene Änderungskündigung als “sozial ungerechtfertigt” und legte Klage gegen diese ein. Die Frankfurter Richter wiesen diese als unbegründet ab. Sie entschieden, dass Unternehmen das Recht haben, dauerhaft arbeitsunfähige Mitarbeiter in eine andere Abteilung des Unternehmens zu versetzen, auch wenn sie dann weniger verdienen. (Arbeitsgericht Frankfurt/Main – Aktenzeichen: 7 Ca 261/00)

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        Arbeitnehmer und Krankheit – Dauerhafte Erkrankung Kündigungsgrund?

        Im Arbeitsrecht kommt es bei einer Krankheit des Arbeitsnehmers immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber, die erst durch Gerichte entschieden werden.

        In einer kleinen Übersicht möchte Ihnen die Kanzlei Hoesmann anhand einiger wichtiger Urteile die häufgisten Probleme vorstellen und wie diese durch Gerichte entschieden wurden.

        Arbeitnehmer und Krankheit Teil 1

        Dauerhafte Krankheit des Arbeitnehmers: 2 Jahre Wartefrist bis zur Kündigung

        „Arbeitnehmer und Krankheit – Dauerhafte Erkrankung Kündigungsgrund?“ weiterlesen