Journalisten haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung


Das Landgericht Köln entschied darüber, was die angemessene Vergütung für einen hauptberuflichen Journalisten beträgt. Grundlage der Entscheidung war ein Rechtsstreit zwischen einer Tageszeitung und einem selbstständigen Journalisten über eine angemessene Bezahlung. Nach dem Urteil hat ein Journalist Anspruch auf einen angemessene Vergütung.

Die Klägerin wandte sich an das Gericht in der Auffassung, dass die von der Zeitung gezahlte Entlohnung in Höhe von 0,25 € pro Zeile nicht angemessen sei.
Vielmehr sei ein Lohn von ca. 0,75 € pro geschriebener Zeile angemessen und er bezieht sich dabei auf die gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vom 01.02.2010.

Die Beklagte, eine Tageszeitung beantragte die Klage abzuweisen, da es sich bei dem Kläger nicht um einen hauptberuflichen, freien Journalisten handeln würde und dementsprechend hätte die gemeinsame Vergütungsregelung keinerlei Auswirkung auf die vorliegenden Vergütungsansprüche. Ferner führte die Beklagte aus, dass nur weil jemand im Besitz eines Presseausweises sei, würde dies noch keine Ansprüche auf Honorarbasis eines selbstständigen Journalisten begründen.
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Das neue Leistungsschutzrecht für Verlage


Das Leistungsschutzrecht für Verlage tritt nunmehr am 1. August in Kraft. Ende März wurde das Leistungsschutzrecht im Bundesrat beschlossen, da sich innerhalb der Opposition keine Mehrheit gegen das umstrittene Gesetz finden konnte.
Nach wie vor sind dennoch wichtige, rechtliche Unklarheiten von der Umsetzung bis zur Anwendung des Gesetzes vorhanden. Auf einige dieser Problemstellungen soll im Folgenden eingegangen werden.

Wer will was von wem woraus
Die Ursachen des Gesetzes liegen in der Sammlung und Darbietung von Suchergebnissen und Vorschauanzeigen, mithilfe dieser die einschlägigen Suchmaschinen zumeist Titel und Teaser von Presseerzeugnissen der Verlage übernehmen. Dies liegt in der Natur der Sache von Suchmaschinen und ähnlichen automatisiert-arbeitenden Aggregatoren, zu denen auch Nachrichten-Apps zählen.
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Interview für die Deutsche Welle

Rechtsanwalt und Medienexperte Tim Hoesmann hat in einem Interview mit der Deutschen Welle ausführlich zu den problematischen Fragen des Urheberrechts an Hitlers Buch “Mein Kampf” Stellung genommen.
Hintergrund ist, dass ab 2016 das Urheberrecht an dem Buch ausläuft und es zurzeit eine juristische, wie auch politische Diskussion gibt, wie mit dem Buch umgegangen werden soll.

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Streit wegen Hitlers Mein Kampf


Anfang 2016 läuft das Urheberrecht an Hitlers Buch “Mein Kampf” aus.

Das bedeutete, dass das bislang urheberrechtlich geschützte Werk gemeinfrei wird und infolgedessen von jedem gedruckt und publiziert werden darf, ohne dass dieser dann gegen das Urheberrecht verstößt.
Über das Urheberrecht, welches der Freistaat Bayern innehat, war bislang eine Publikation unterbunden worden.

Da dieses aber ausläuft, führt die mögliche neue Publikation sowohl unter Juristen, Historikern aber auch auf politischer Ebene zu erheblichen Diskussionen.
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Verletzungen von Urheberrechten in Online-Archiven


Die tagesaktuelle Berichterstattung gehört zu den wesentlichen Elementen der Presse. Selbstverständlich wird auch tagesaktuell über urheberrechtlich geschützte Werke, wie Fotos oder Kunstwerke Dritter, in Zeitungen berichtet. So wird auch über eine Kunstausstellung berichtet und das Kunstwerk im Zeitungsartikel abgebildet. Ähnliches geschieht im Internet auch mit der Berichterstattung über Musik- oder Filmausschnitte.
Grundsätzlich ist eine aktuelle Berichterstattung auch ohne Nutzungsrechtseinräumung des Urhebers möglich, gem. § 50 UrhG. Wichtig ist jedoch, dass dem allgemeinen Interesse der Öffentlichkeit und der Tagesaktualität Rechnung getragen wird (BGH, Urteil vom 05.10.2010 – I ZR 127/09). Eine Tagesaktualität liegt je nach dem öffentlichen Interesse, selten länger als 4 Wochen, vor.
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Urheberrecht vs. Meinungsfreiheit


Das Urheberrecht wird immer wieder mal gerne verwendet, um auf die öffentliche Berichterstattung Einfluss zu nehmen und die Publikation negativer Dokumente zu unterbinden.
Denn vertrauliche Dokumente können urheberrechtlich geschützt sein und deren Publikation trotz eines öffentlichen Interesses die Rechte des Urhebers verletzen.
Das Urheberrecht gilt jedoch nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) nicht unbeschränkt.
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Fotografen boykottieren Konzert


Fotografen klagen immer häufiger über die Knebelverträge, welche von ihnen bei Konzerten, gerade von US-amerikanischen Bands, gefordert werden.
So auch bei einem Konzert der Gruppe Limp Bizkit Mitte Juni in Hamburg.
Hier weigerten sich die anwesenden Fotografen, den vom Management geforderten Vertrag zu unterzeichnen und infolgedessen gab und gibt es keine Fotos von dem Konzert.

Eine Vorgehensweise, welche man unter Fotografen immer häufiger beobachten kann.
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Kalkulierter Rechtsbruch – trotz einstweiliger Verfügung erneuter Abdruck eines Fotos


Das People Magazin Closer, welches vom Bauer-Verlag herausgegeben wird, hat mit dem Zweitabdruck eines Fotos von Günther Jauch eine Diskussion innerhalb der Medien und auch Juristen ausgelöst.

Hintergrund ist ein Foto, welches Günther Jauch gemeinsam mit Thomas Gottschalk und dem Außenminister Guido Westerwelle bei einem Essen in einem bekannten Berliner Restaurant zeigt. Dabei hat sich auf dem Foto die Gruppe keineswegs in eine Nische des Restaurants zurückgezogen, sondern hat sich bewusst in das “Schaufenster” eines der bekanntesten Restaurants in Berlin gesetzt.

Dagegen hatte sich Günther Jauch zur Wehr gesetzt und eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Köln erwirkt. Trotz dieser einstweiligen Verfügung druckte das Magazin das Bild jetzt erneut ab.
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BVerwG erlaubt das Fotografieren von Polizisten


Polizisten werden ungern während ihrer Dienstausübung fotografiert.
Immer wieder werden Fotografen aufgefordert, das Fotografieren von Polizeibeamten zu unterlassen.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat jetzt entschieden, dass ein von der Polizei gegenüber einem Pressefotografen ausgesprochenes Fotografier-Verbot rechtswidrig war. Der Einsatzleiter der Polizei durfte das Fotografieren eines Spezialeinsatzkommandos während des Einsatzes nicht verbieten.
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Journalist prangert Abmahnung von dapd an


Der Journalist Jens Weinreich, der unter anderem 2009 den Grimme online Award für seine journalistische Leistungen bekommen hat, wurde jetzt für die Übernahme eines Textes der Nachrichtenagentur dapd von der bekannten Hamburger Inkassokanzlei KSP abgemahnt.
Die Kanzlei KSP wirft Weinreich vor, unberechtigt einen Text von AP Deutschland verwendet zu haben. Neben einer Löschung des Textes fordert die Kanzlei auch eine Vergütung für die übernommene Textpassage.

Dieses ist für Jens Weinreich eine gute Gelegenheit, sich doch einmal sich mit der Höhe der Vergütungen auseinanderzusetzen. So schreibt die Kanzlei KSP in ihrem Abmahnschreiben, dass die hypothetische Lizenzgebühr bei dem übernommenen Artikel bei 300 € läge.
Weinreich weist in seinem Artikel darauf hin, dass diese Vergütungsregeln nach seiner Ansicht kaum einer Überprüfung seitens des Gerichts standhalten.
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