Designrecht

Mit einem ansprechenden und schönen Design wird ein hoher wirtschaftlicher Mehrwert gewonnen und Sie können sich von der Masse der Konkurrenz abheben.

Lassen Sie sich Ihr Design schützen und verhindern Sie unerlaubte Kopien Ihres Designs.

Der Schutz geschieht über das sogenannte Geschmacksmusterrecht. Voraussetzungen für einen Schutz sind eine Neuheit und Eigenart des neuen Designs.
Der Schutz wird durch die Anmeldung und Eintragung des Designs in ein deutsches oder europäisches Register erlangt.

Mit der Eintragung haben Sie bis zu 25 Jahre lang das ausschließliche Recht, Ihr Design zu nutzen und jede Kopie oder Übernahme des Designs zu verbieten.

Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, wenn Sie ein Design schützen lassen wollen oder Sie eine Verletzung Ihres Designs festgestellt haben.
Gerne beraten wir Sie persönlich, wenn Sie Fragen zum Designrecht haben.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

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