Verwaltungsgericht Hängt die Grünen ist eine zulässige Meinungsäußerung

Hängt die Grünen“ mit diesem Wahlplakat macht die rechtsextreme Splitterpartei „III Weg“ zurzeit bundesweit Schlagzeilen. Das Wahlplakat wird von vielen als rechte Hetze und als „Hatespeech“ aufgefasst, ruft es doch eindeutig zweideutig zur Gewalt gegen die Grünen auf. Die Wahlwerbung wurde daher in einigen Gemeinden verboten und das Wahlplakat musste abgehängt werden. „Verwaltungsgericht Hängt die Grünen ist eine zulässige Meinungsäußerung“ weiterlesen

Unzulässige Werbung mit Facharztbezeichnung und Fernbehandlung

Die Werbung mit erfundenen Facharzttiteln ist verboten. Auch ist es einem Arzt nicht erlaubt pauschal mit einer Fernbehandlung zu werben. Das Landgericht Koblenz untersagter die Werbung mit Facharztbezeichnungen wie Facharzt für Akupunktur, Hypnose Sexualmedizin und Raumfahrtmedizin. Ebenso wurde dem Mediziner untersagt, mit einer Behandlung per Telefon bzw. Videokonferenz zu werben. „Unzulässige Werbung mit Facharztbezeichnung und Fernbehandlung“ weiterlesen

Praxis Abmahnungen und die Umsatzsteuer

Umsatzsteuer Abmahnungen

Die Behandlung der Umsatzsteuer im Rahmen von Abmahnungen sorgt in der Praxis immer wieder für Schwierigkeiten. Wir geben Ihnen praktische Tipps, wie sie die Umsatzsteuer bei Abmahnungen in der Praxis richtig abrechnen.


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Umsatzsteuer bei Abmahnungen

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Abmahnungen im Urheberrecht und Wettbewerbsrecht umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und dem von ihm abgemahnten Rechtsverletzer zu qualifizieren sind (vgl. BFH, GRUR 2003, 718; GRUR 2017, 826; GRUR 2019, 825)

Der Bundesgerichtshof hat nunmehr für den gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, also auch zum Beispiel für markenrechtlich Abmahnungen entschieden, dass Abmahnungen eine umsatzsteuerpflichtige Leistung darstellen.

Insoweit schafft der Bundesgerichtshof nunmehr Klarheit, wie mit Abmahnungen im gewerblichen Rechtsschutz in Bezug auf die Umsatzsteuer umgegangen werden muss. In der Praxis bedeutet die Rechtsprechung einen buchhalterischen Mehraufwand, da für eine Abmahnung zwei Rechnungen geschrieben und abgerechnet werden müssen. Die Rechtsprechung der Bundesgerichte ist in Fragen der Abrechnung eindeutig, die Abmahnung stellt im gewerblichen Rechtsschutz einen umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch statt.
Beschluss des I. Zivilsenats vom 21.1.2021 – I ZR 87/20 –

Praxis Abmahnung Rechnung

Infolge der Entscheidung müssen für eine Abmahnung nunmehr zwei Rechnungen geschrieben werden. Der Rechtsanwalt, der den Rechtsverletzer im Auftrag des Rechtsinhabers abgemahnt hat, rechnet in eigenem Namen gegenüber dem Rechtsinhaber ab. Dieser rechnet sodann über seine eigene Leistung gegenüber dem Abgemahnten ab, sprich er schreibt dem Abgemahnten eine Rechnung. Als Leistung gegenüber dem Abgemahnten ist hier “Vermeidung eines Gerichtsverfahrens” erbracht worden.

Die Rechnung des Rechtsinhabers weist dabei regelmäßig den Nettobetrag der anwaltlichen Rechnung zuzüglich Umsatzsteuer aus. Die in der Rechnung an den Abgemahnten ausgewiesene Umsatzsteuer muss der Rechtsinhaber an das Finanzamt abführen; er kann aber die in der Rechnung seiner Bevollmächtigten enthaltene Umsatzsteuer im Wege des Vorsteuerabzugs geltend machen.

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    Eigenblutentnahme für Eigenbluttherapie durch Heilpraktiker verboten

    Urteil

    Einem Heilpraktiker ist es verboten, seinem Patienten Blut zur Herstellung von Eigenblutprodukten für eine Eigenbluttherapie zu entnehmen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat dieses Verbot der Eigenblutname durch Heilpraktiker gerichtlich bestätigt.


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    Heilpraktiker klagt gegen Verbot der Eigenblutentnahme

    Die Eigenblutentnahme wurde in der Vergangenheit von vielen Heilpraktikern praktiziert. Dabei entnehmen Heilpraktiker im Rahmen der Eigenbluttherapie dem Patienten eine geringe Menge Blut und injizieren es ihnen nach Zusatz eines Sauerstoff-Ozon-Gemisches oder nach der Mischung mit homöopathischen Fertigarzneimitteln zurück.

    Die Bezirksregierung in Münster untersagte diese Behandlung, da sie ein Verstoß gegen den Arztvorbehalt der Blutentnahme sah. Dieses Verbot wurde jetzt durch das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt.

    Verstoß gegen Arztvorbehalts der Blutentnahme

    Im Rahmen seiner Urteilsbegründung verwiesen die Münsteraner Richter darauf, dass die Entnahme einer Blutspende nach dem Transfusionsgesetz nur durch einen Arzt oder unter Verantwortung eines Arztes erfolgen darf. An diesem Merkmal fehlt es gerade hier. Insbesondere sei unter dem gesetzlichen Begriff der Blutspende auch die Entnahme von Fremdblut sowie auch von Eigenblut zu verstehen. Es spielt dabei keine Rolle, wenn nur geringe Mengen an Eigenblut entnommen wird. Daher kann sich, so die Münsteraner Robenträger, der Heilpraktiker auch nicht auf die Ausnahmeregelung für homöopathische Eigenblutprodukte berufen.

    Ebenso sei das Zubereitungsverfahren der homöopathischen Eigenbluttherapie nicht durch das Arzneimittelgesetz anerkannt, daher komme auch keine Privilegierung der homöopathischen Therapieeinrichtung in Betracht.

    Eigenbluttherapie

    In dem Verfahren ging es nicht um die Frage, ob die Eigenbluttherapie sicher oder wirksam ist. Ebenso hat der Senat sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt, ob der Heilpraktiker für Eigenblutprodukte eine Erstellungserlaubnis nach dem Arzneimittelgesetz benötigt.

    Aktenzeichen: 9 A 4073/18 (I. Instanz: VG Münster 5 K 579/18), 9 A 4108/18 

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      Pressemitteilung über Anklage durch Gericht

      Pressemitteilung Gericht

      Darf ein Gericht zu einer Anklage eine Pressemitteilung herausgeben oder greift es damit zu sehr in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen ein?

      Darüber hatte kürzlich das Oberverwaltungsgericht NRW im Urteil 4 B 1380/20 vom 04.02.2021 zu entscheiden. In diesem ging es um die Pressemitteilung des Amtsgerichtes über die Anklage gegen einen ehemaligen Fußballprofi.

      Im Ergebnis stellte das oberste Verwaltungsgericht in Nordrhein Westfalen fest, dass die Presse durch das Gericht informiert werden darf, jedoch seitens des Gerichtes unbedingt eine Neutralität zu wahren ist.

      „Pressemitteilung über Anklage durch Gericht“ weiterlesen

      Wann wird ein Foto redaktionell und wann gewerblich genutzt?

      Foto redaktionell gewerblich

      Bei der Publikation von Fotos spielt es immer wieder eine Rolle, ob das Foto gewerblich oder redaktionell genutzt wird. Viele Nutzungsbedingungen Schreiben unterschiedliche Regeln vor, je nachdem ob ein Foto gewerblich oder redaktionell genutzt wird. Die Frage, wann ein Foto redaktionell und wann ein Foto gewerblich genutzt wird hängt immer vom Gesamteindruck ab.

      Bei der Nutzung eines Bildes im eigenen Onlineauftritt ist auf die umfassende Gestaltung der Gesamtheit und nicht nur isoliert auf den Auftritt, in dem das Bild verwendet wurde, abzustellen.

      Das bedeutet, dass selbst wenn das Bild im Rahmen eines redaktionellen Beitrages verwendet worden ist, kann gleichwohl eine redaktionelle Nutzung vorliegen. Dies ist zum Beispiel dann gegeben, wenn der Beitrag auf einer Webseite erscheint, welche eindeutig Werbung für ein bestimmtes Unternehmen macht, wie zum Beispiel eine Unternehmenswebseite.

      „Wann wird ein Foto redaktionell und wann gewerblich genutzt?“ weiterlesen

      Die neuen Zulassungskategorien der EU-Drohnenverordnung 2021

      Drohnenverordnung

      Zum Jahreswechsel gelten neue Vorschriften für Drohnen und Dronenführer.

      Die Regelungen vereinheitlicht die nationale Gesetzgebung in europäischen Raum. Ziel der Vorschrift ist es die nationalen Regelungen im europäischen Raum zu vereinheitlichen. Dies führt nicht nur in Grenzgebieten zu mehr Rechtssicherheit, sondern auch im international geprägten Luftraum für mehr Sicherheit.

      „Die neuen Zulassungskategorien der EU-Drohnenverordnung 2021“ weiterlesen

      Einstweilige Verfügung Prozessbevollmächtigung und Zustellungsbevollmächtigung

      Prozessbevollmächtigung Zustellungsbevollmächtigung

      In einstweiligen Verfügungsverfahren wird zwischen einer Prozessbevollmächtigung und einer Zustellungsbevollmächtigung unterschieden.

      Dieser feine Unterschied bedeutet, dass im Rahmen von einstweiligen Verfügungsverfahren Schreiben häufig den Mandanten, nicht aber den Anwälten zugestellt werden. Manche Anwälte sind verwundert, dass sie, obwohl sie vorgerichtlich auf die Abmahnung geantwortet haben, nicht kontaktiert werden. Der Grund liegt darin, dass nur eine wirksame Prozessbevollmächtigung eine wirksame Einbeziehung in das Verfahren bedeutet. „Einstweilige Verfügung Prozessbevollmächtigung und Zustellungsbevollmächtigung“ weiterlesen