Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook

facebookWenn Sie sich heute auf Facebook angemeldet haben, haben sie auch den neuen Facebook Nutzungs- Bedingungen zugestimmt. Mit diesen Änderungen lässt sich Facebook eine Reihe von Rechten einräumen. Wir zeigen Ihnen die wesentlichen Änderungen.

Widerspruch gegen die Facebook Bedingungen

Wie üblich kursieren jetzt Meldungen auf Facebook, in denen einzelne Nutzer den neuen Bedingungen widersprechen. Ein solcher Widerspruch ist juristisch gesehen jedoch unbeachtlich. Wenn Sie den neuen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen wollen, dann ist die einzige Möglichkeit, die sie haben, Facebook nicht mehr zu nutzen.

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Streitwert bei Bildrechtsverletzung 7.500 EUR

icon_27Bei Bildrechtsverletzungen sind neben einem Schadensersatz auch die Anwaltskosten zu ersetzen. Die Höhe der Anwaltskosten berechnen sich aus dem Streitwert.

Die Höhe des Streitwertes ist immer wieder Teil gerichtlicher Auseinandersetzungen.

Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss festgestellt, dass für die unerlaubte Nutzung einer Fotografie bei Facebook ein Streitwert von 7500 € anzusetzen ist. „Streitwert bei Bildrechtsverletzung 7.500 EUR“ weiterlesen

OVG Schleswig: Der Betreiber einer Facebook Fanpage ist datenschutzrechtlich nicht verantwortlich

facebookFacebook Fanpages dürfen in Deutschland betrieben werden. Der Betreiber ist nicht für mögliche datenschutzrechtliche Verstöße von Facebook verantwortlich.

Das OVG Schleswig hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage für die allein von Facebook vorgenommene Verarbeitung personenbezogener Daten von Besuchern der Fanpage datenschutzrechtlich nicht verantwortlich ist. Wie die Richter aus dem Norden in ihrer Entscheidung betonen, hat der Betreiber keinen Einfluss auf die technische und rechtliche Ausgestaltung der Datenverarbeitung durch Facebook. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass der Betreiber von Facebook anonyme Statistikdaten über Nutzer erhält. „OVG Schleswig: Der Betreiber einer Facebook Fanpage ist datenschutzrechtlich nicht verantwortlich“ weiterlesen

Haftung für Fotos einer Werbeagentur

icon_44Viele Unternehmen lassen sich durch eine Werbeagentur ihren Internet- und Facebook-Auftritt erstellen und gehen davon aus, damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Ein Trugschluss, denn im Ergebnis ist immer derjenige rechtlich verantwortlich, in dessen Namen der Internetauftritt oder auch Facebook-Auftritt betrieben wird.

Der bloße Verweis auf eine beauftragte Werbeagentur reicht also im Falle einer urheberrechtlichen Verletzung keinesfalls aus. Vielmehr ist der Auftraggeber und Betreiber einer Webseite zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet.
Dieses hat in einem durch die Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren das Landgericht Hamburg (Beschluss von 23.04.2014, Az. 310 O 165/14) noch einmal deutlich in seiner Entscheidung betont.

In seiner Entscheidung für das Landgericht zur Begründung aus: „Haftung für Fotos einer Werbeagentur“ weiterlesen

Facebook verstößt gegen deutsches Recht

Facebook DatenschutzFacebook unterlag in einem Rechtsstreit mit den Verbraucherzentralen auch in der Berufungsinstanz (PM 3/2014) vor dem Kammergericht Berlin.
Hintergrund des Streits sind von Facebook angewendete Verfahrensweisen bei der Versendung von Freundschaftsanfragen an Dritte.

Die Facebook Ireland Limited wurden vom Landgericht Berlin im Jahr 2012 bestimmte Verfahrensweisen untersagt und die Verwendung eines unzureichenden Hinweises auf Datenimport bei der Registrierung beanstandet. Ferner hatte das Gericht Facebook die Verwendung verschiedener Vertragsklauseln verboten. Gegen diese Entscheidung hatte Facebook Berufung zum Kammergericht eingelegt, welche jedoch nun vom Kammergericht zurückgewiesen worden ist. „Facebook verstößt gegen deutsches Recht“ weiterlesen

Rechtsanwalt Hoesmann als Experte im Bild Interview

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Rechtsanwalt Hoesmann wurde als Experte von der BILD zu der Frage interviewt, was öffentlich über den Arbeitgeber gesagt werden darf und was nicht.

Hintergrund ist, dass es bereits zahlreiche Urteile gibt, in denen Arbeitnehmer abgemahnt oder sogar teilweise fristlos gekündigt wurden, da sie sich auf facebook kritisch zu ihrem Arbeitgeber geäußert haben.

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Social Media Guide – Kommunikation regeln statt verbieten


Wenn ein Unternehmen sich entschließt, sich auf Twitter und Facebook zu engagieren, stellt sich auch die Frage, was eigentlich kommuniziert werden soll und wer was über das Unternehmen sagen darf.

Daher empfiehlt es sich, im Vorfeld einen Social Media Guide aufzustellen, in welchem bestimmte Grundregeln der Kommunikation nach Außen aufgestellt werden.

Dabei sind natürlich immer die besonderen Umstände des einzelnen Unternehmens zu berücksichtigen.

Zum einen muss in dem Social-Media-Guide die Frage geklärt sein, wer befugt ist, für das Unternehmen nach außen zu kommunizieren. Zudem sollten auch Inhalt und Umfang der Kommunikation im Vorfeld feststehen.
Ebenso sollte aber auch geklärt werden, wie das Verhältnis der Mitarbeiter zum Unternehmen auszusehen hat. Dürfen auch über den privaten Account dienstliche Themen kommuniziert werden oder nicht.
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Abmahnung wegen Vorschaubild auf Facebook


Wie nicht anders zu erwarten gibt es nun die erste Abmahnung wegen eines Vorschaubildes auf facebook. Die rechtliche Problematik ist bereits lang bekannt gewesen und wurde von einigen Rechtsanwälten, unter anderem auch mir, bereits häufiger angesprochen.

Der Kollege Rechtsanwalt Weiß berichtet von einer Abmahnung wegen eines, beim Teilen eines Beitrags auf Facebook, (automatisch) angezeigten Vorschaubildes.
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