Die Nutzungsbedingungen von Instagram


Der Facebook Fotodienst Instagram hat neue Nutzungsrichtlinien veröffentlicht und damit eine umfangreiche Diskussion über das Urheberrecht an den Nutzerinhalten ausgelöst. Infolge dieser Diskussion hat der Fotodienst seine geplanten neuen Nutzungsbedingungen kurzfristig wieder relativiert.

In den Nutzungsbedingungen war unter anderem vorgesehen, dass der Dienst nunmehr die Erlaubnis haben soll, die von den Nutzern geposteten Inhalte, seinen Nutzernamen und insbesondere die Fotos, Werbetreibenden zur Verfügung zu stellen.
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Fristlose Kündigung wg einer Beleidigung über Facebook ist rechtens


Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Angestellten rechtens ist, wenn dieser seinen Arbeitgeber auf Facebook beleidigt.

Im dem Fall hatte ein Auszubildender auf seiner privaten Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als “Menschenschinder und Ausbeuter” bezeichnet.
Im Rahmen seines Profils gab er als eigene Position “Leibeigener” und seine Arbeit als “dämliche Scheiße”, die er “für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen” müsse an.
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Facebook-Fanseite haftet für Urheberrechtsverletzung


Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 20.07.12, Az. 17 O 303/12) hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Unternehmensseite für Urheberrechtsverletzungen seiner “Fans” haftet, wenn er trotz Kenntnis einer Urheberrechtsverletzung das beanstandete Foto nicht entfernt.

Hintergrund war auf ein Facebookseite eingestelltes Bild, dass nicht durch den Seitenbetreiber selbst, sondern durch einen Dritten eingestellt worden ist und der Seitenbetreiber trotz Kenntnisnahme nicht das Bild gelöscht hat.
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Risiken bei Facebook


Für die Zeitung Super Illu habe ich in einem ausführlichen Artikel zu den möglichen Risiken bei Facebook Stellung genommen. Insbesondere geht es um Fragen der Haftung bei sogenannten “Facebook-Parties”, der Beachtung von Persönlichkeitsrechten und auch den Bereich des Urheberrechts. Hier können schnell (teure) Fehler gemacht werden.
Aber auch im Arbeitsrecht und sogar bei Versicherungen können Äußerungen bei Facebook relevant sein.
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Ariane Friedrich und das Persönlichkeitsrecht


Die bekannte deutsche Hochspringerin Ariane Friedrich hat den vollen Namen und Wohnort eines Menschen öffentlich in ihrem Facebook Profil bekannt gegeben, da der Mann ihr eine anzügliche E-Mail geschickt hat.

Dies hat zu einer kontroversen Diskussion geführt, ob dies ein zulässiges Mittel ist, um sich gegen Belästigungen zur Wehr zu setzen.
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Twitter, Facebook und Co. in der Unternehmens-Kommunikation

Scial Media
Social Media wird in Deutschland immer wichtiger und wird auch schon von vielen Unternehmen in der Kommunikation genutzt.
Dabei sind twitter und Facebook die wichtigsten Anwendungen. Sie bieten eine Vielzahl von faszinierenden Möglichkeiten für die professionelle Kommunikation und für das Marketing von Unternehmen und Freiberuflern.

Um nicht im Vorfeld blind in mögliche Probleme zu rennen, sollte die ersten Schritte bei einem neuen Social Media Auftritt gut überlegt sein.
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Prozess wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten

Präsindet
Der Bundespräsident hat Strafanzeige wegen des Straftatbestands der Verunglimpfung gegen einen 45-Jährigen Facebook Nutzer gestellt.

Dieser soll Ende 2010 ein Foto des Präsidenten-Paars auf seinem Facebook Account veröffentlicht und dazu angemerkt haben, Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein “Schiffchen auf dem Kopf” und sie sehe aus wie ein “Blitzmädel im Afrika-Einsatz”. Weiter hieß es da zu Wulff: “Hübsch, wenn dieser Herr daneben nicht wäre.”
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Facebook, Comicbilder und das Urheberrecht

Im Augenblick gibt es bei Facebook die Aktion, sein Profilbild durch ein Comicbild zu ersetzen. Der Hintergrund ist ein ganz spaßiger, es soll mit dieser Aktion erreicht werden, dass keine Menschenbilder mehr als Facebook Profilbilder so sehen sind.

Doch leider sind diese kurzweiligen und manchmal sehr lustigen Profilbilder aus rechtlicher Sicht nicht ganz unproblematisch, da es hier um den gesamten Bereich des Urheberrechts geht. Denn die Comic Bilder sind in der Regel urheberrechtlich geschützt, dieses bedeutet sie dürfen nur durch den Urheber oder durch Berechtigten verwendet werden. Benutzt jemand das Bild ohne Erlaubnis des Urhebers oder eines Berechtigten, kann eine Abmahnung drohen. Die Wahrscheinlichkeit ist hier zwar sehr gering gleichwohl sollte sie im Hinterkopf bedacht werden. Gerade kommerzielle Anbieter, welche auf Facebook eine Fanseite betreiben, sollte sich dieser Gefahr durchaus bewusst sein, da sie Facebook nicht nur aus rein privaten Gründen nutzen, sondern auch aus gewerblichen Gründen einen Account betreiben.

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