Vielen Fotografen ist gar nicht klar, dass sie sich in einem juristischen Spannungsfeld bewegen, wenn sie Personen auf der Straße fotografieren. Hintergrund dessen ist, dass die Personen auf der Straße in Deutschland durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geschützt sind.
Aufnahmen, bei welchen Personen ungefragt auf der Straße fotografiert werden, müssen nicht geduldet werden und stellen in vielen Fällen eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Die Kunstfreiheit des Fotografen findet demnach die Grenzen in Ihrem Persönlichkeitsrecht. Dies hat das LG Berlin in seinem Urteil vom 3. Juni 2014 (27 O 56/14) erneut bestätigt. „Straßenfotografie verletzt das Persönlichkeitsrecht“ weiterlesen