Mund-Nasen-Bedeckung ist kein Medizinprodukt

Mund-Nasen-Bedeckung ist kein Medizinprodukt

Die Richter des OLG Hamm haben entschieden, dass eine Alltagsmaske in Form einer Mund-Nasen-Bedeckung kein Medizinprodukt ist. Bei der streitgegenständlichen Maske hat es sich um eine mit einem Comicmotiv bedruckte Stoffmaske gehandelt.

Im Rahmen eines Beschlusses haben die obersten Richter aus Hamm sich mit der Frage beschäftigt, ob eine Alltagsmaske in Form einer „textilen Mund-Nasen-Bedeckung“ ein Medizinprodukt ist oder nicht. Wäre es als Medizinprodukt zu qualifizieren, müssten die besonderen gesetzlichen Regelungen für medizinische Produkte eingehalten werden. Dieses hat das OLG Hamm jetzt abgelehnt. (Beschluss vom 15.12.2020, Az. I-4 W 116/20) „Mund-Nasen-Bedeckung ist kein Medizinprodukt“ weiterlesen