Debcon Inkasso Schreiben

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Unserer Medienrechts- und Rechtsanwaltskanzlei liegen zurzeit zahlreiche Inkasso-Schreiben der Firma Debcon GmbH vor.

Bei den Debcon Inkasso-Schreiben geht in der Regel um Forderungen von Abmahnkanzleien. Uns liegen Inkassoforderungen für die Abmahnkanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller und U + C Rechtsanwälte vor. Zum Teil wird Debcon auch für die Rechteinhaber selbst tätig und mahnt dann im Auftrag der MIG Film GmbH, M.I.C.M., oder Silwa Filmvertrieb AG die Zahlung angebliche offene Forderungen ein.

Hintergrund der Debcon Forderungen

Die Debcon Inkasso Forderungen beziehen sich in aller Regel auf angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Häufig haben unsere Mandanten vor Jahren eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen. Gegen diese Abmahnung sind viele unsere Mandanten vorgegangen und haben eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und sich gegen die Abmahnung verteidigt. Nach Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung haben unsere Mandanten zum Teil jahrelang nichts mehr von der Abmahnkanzlei gehört. Bis zum Eingang des Schreibens der Debcon Inkasso GmbH. „Debcon Inkasso Schreiben“ weiterlesen

Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen

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Abmahnanwälte haben es vor deutschen Gerichten immer schwerer.
Immer mehr Gerichte weisen diese Klagen ab, wenn begründete Zweifel an der Täterschaft des Anschlussinhabers vorliegen.

Das Düsseldorfer Amtsgerichts ( Az.: 57 C 17825/13) hat in bemerkenswerter Klarheit eine Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch eine Tauschbörsennutzung abgewiesen:

“Das Gericht weist darauf hin, dass nach seiner gefestigten Rechtsauffassung für den Anschlussinhaber lediglich eine sekundäre Darlegungslast dahingehend besteht nachvollziehbar einen Sachverhalt vorzutragen, aus dem sich die ernsthafte Möglichkeit der Täterschaft einer anderen Person ergibt. Sobald dieser Vortrag erfolgt ist, verbleibt es bei der vollen Beweislast der Klägerseite dafür, dass der Anschlussinhaber selbst täterschaftlich gehandelt hat, eine Beweislastumkehr ist mit der sekundären Darlegungslast nicht verbunden (mit Hinweis auf das Urteil des AG Düsseldorf 57 C 3144/13). „Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen“ weiterlesen

Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige

Der Bundesgerichtshof hat erneut über Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Tauschbörsen entschieden. Das Urteil vom 08.01.2014 des BGH ( Az. I ZR 169/12 – Bearshare) gibt für einige Anschlussinhaber in Filesharing-Fällen Grund zum Aufatmen. Nach diesem Urteil haften Anschlussinhaber nun nicht mehr für ihre volljährigen Familienangehörigen, soweit ihnen der illegale Missbrauch ihres Anschlusses unbekannt war.

Bei dem Verfahren vor den Karlsruher Richtern wurde auf die familiäre Vertrauensstellung bei der Anschlussüberlassung und die Eigenverantwortung volljähriger Kinder Bezug genommen. Volljährige Familienangehörige müssen deshalb nicht belehrt oder überwacht werden, solange es nicht konkrete Umstände für einen Anschlussmissbrauch gibt. Sollten dem Anschlussinhaber solche rechtswidrigen Umstände auffallen, hat er jedoch die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Wie diese „erforderlichen Maßnahmen“ konkret auszusehen haben, ließ der BGH in dieser Entscheidung offen.

„Urheberrecht: Eltern haften nicht für volljährige Familienangehörige“ weiterlesen

Verteidigung in Filesharingfällen: pauschales Bestreiten genügt nicht

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Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten in Tauschbörsen, sog. Filesharing-Abmahnungen sind ernst zu nehmen und dürfen nicht ignoriert werden.

Bei der Verteidigung gegen eine solche Abmahnung kommt es auch auf die richtige Taktik an, auch wenn man sich selbst keiner Schuld bewusst ist.
Die Anwaltskanzlei verlangt in der Abmahnung üblicherweise eine Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes.

Praxistipp: „Verteidigung in Filesharingfällen: pauschales Bestreiten genügt nicht“ weiterlesen

OLG Hamm begrenzt Gegenstandswert bei Filesharing-Abmahnung eines Filmwerks auf 2.000 €


Immer häufiger verneinen Gerichte die oft astronomisch anmutenden Forderungssummen der Abmahnkanzleien in Höhe von zum Teil mehreren 1.000 € für einen einmaligen, nicht gewerblichen Urheberrechtsverstoß.

Einige Juristen sehen hierin bereits eine Abkehr der Gerichte von ihrer ursprünglichen Rechtsprechung, dies auch im Hinblick des aller Voraussicht nach im Oktober in Kraft tretenden „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“, welches künftig eine Deckelung der Abmahnkosten vorsieht. In diese Richtung scheint nun auch das aktuelle Urteil des OLG Hamm zu weisen (Beschluss vom 05.09.2013, AZ.: I-22 W 42/13). „OLG Hamm begrenzt Gegenstandswert bei Filesharing-Abmahnung eines Filmwerks auf 2.000 €“ weiterlesen

Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstoß

Urheberrechtsverstöße im Internet sind teuer. Gerade Privatpersonen ist es im Grunde nicht zu vermitteln, dass für Urheberrechtsverstöße wegen der Nutzung einer Tauschbörse bis zu 3.000 € gezahlt werden sollen.

Dies hat auch der Gesetzgeber nach langer Diskussion gesehen und ein Gesetz verabschiedet, nachdem dem Anwaltskosten für Urheberrechtsverstöße auf rund 150 € beschränkt werden sollen.

Erste Gerichte setzen sich jetzt mit der neuen Regelung auseinander und das Amtsgericht Hamburg hat in einem Hinweisbeschluss (24. Juli 2013, Az. 31a C 109/13) deutlich herausgestellt, dass es diese Deckelung bei Filesharing und Tauschbörsen Abmahnungen bejaht. „Amtsgericht Hamburg deckelt Anwaltskosten bei Urheberrechtsverstoß“ weiterlesen

Haftung der Eltern für ihre Kinder im Internet


Viele Urheberrechtsverletzungen, gerade bei der Nutzung von Tauschbörsen, werden durch Kinder und Jugendliche begangen. Diese haben in der Regel aber keinen eigenen Anschluss, sondern nutzen den gemeinsamen Familienanschluss. Dieser ist in der Regel auf ein Elternteil angemeldet und wenn eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde, wird die Abmahnung an den Anschlussinhaber, sprich die Eltern verwendet.

Sind die Eltern als Anschlussinhaber aber für Verstöße gegen das Urheberrecht ihrer minderjährigen Kinder überhaupt verantwortlich?
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Störerhaftung und Beweislast bei Filesharing


In einer viel beachteten Entscheidung hat das LG München I kürzlich eine Gefährdungshaftung für Anschlussinhaber bei Urheberrechtsverletzungen wegen Tauschbörsen ausgeschlossen. Das Landgericht verneint damit eine Haftung des Anschlussinhabers, die lediglich auf der Grundlage der möglichen Verfügung über einen Internetzugang beruht.

Im vorliegenden Fall wurde eine Urheberrechtsverletzung durch die Nutzung einer Tauschbörse über den Internetanschluss einer Rentnerin begangen, ohne dass diese die zur Nutzung unabdingbaren Geräte wie WLAN-Router oder Modem, in Verbindung mit einem Computer, besaß. Lediglich eine Splitterbox befand sich in ihrem Gewahrsam.

Dieser offensichtliche Widerspruch bezüglich der möglichen Nutzung der Tauschbörse schreckte das Amtsgericht München nicht, in erster Instanz für die Klägerin zu entscheiden und die Störerhaftung auf die oben beschriebene Gefährdungshaftung auszudehnen. Für das Amtsgericht war es ausreichend, dass die Rentnerin Anschlussinhaberin war.
Erst das Berufungsverfahren vor dem LG München I verhalf der Beklagten zu ihrem Recht. Im Endurteil finden sich in der Tat einige interessante Aspekte, die hier kurz näher betrachtet werden sollen.
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Haftung der Eltern bei Filesharing der Kinder beschränkt


Filesharing-Abmahnungen, also eine Abmahnung wegen des unerlaubten Verwendens einer Musiktauschbörse sind für einige Kanzleien zu einem lohnenden Geschäft geworden.

Bislang war es für die Kanzleien immer sehr einfach, da der Inhaber des Telefonanschlusses in der Regel auch für den Anschluss verantwortlich war, sprich der Inhaber musste für den Urheberrechtsverstoß haften, egal ob er den Verstoß begangen hat, oder nicht.

Jetzt sorgt der Bundesgerichtshof mit einer Grundsatzentscheidung für Aufsehen: Eltern müssen nach Ansicht der Karlsruher Richter nur unter bestimmten Umständen für den illegalen Musiktausch ihrer Kinder im Internet haften. Falls Eltern ihre Kinder über die Rechtswidrigkeit der Tauschbörsen aufgeklärt und keinen konkreten Anlass zu Misstrauen haben, können sie für finanzielle Schäden nicht verantwortlich gemacht werden. (BGH Urteil vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 – Morpheus)
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Abmahnung: Herunterladen bzw. Bereitstellen von Filmen und Musikstücken

Aktuell beobachten wir, dass verstärkt das Anbieten auf Tauschbörsen von Musikalben und Filmen abgemahnt wird. Uns liegen zahlreiche unterschiedlichste Abmahnungen von verschiedenen Kanzleien aus ganz Deutschland vor, gegen welche wir im Namen unserer Mandanten vorgehen.

Der Inhalt der Abmahnschreiben ist im Grunde immer derselbe. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Film oder Musikalbum), im Internet über eine Internettauschbörse (BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, etc.) zum Download angeboten zu haben.

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