Stellungnahme zu WhatsApp und den Nutzungsbedingungen

whatsappZur Zeit wird in den Medien und auch unter Juristen viel über die Nutzungsbedingungen von WhatsApp diskutiert. Immer wieder wird dabei auch behauptet, dass WhatsApp mit privaten Bildern seiner Nutzer Werbung machen dürfte.

Dies stimmt nicht. In einem Beitrag des Journalisten Andreas Rickmann hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingungen Stellung genommen:

WhatsApp braucht Rechte, um Daten zu übertragen. Bezogen auf die Profilbilder heißt das: WhatsApp muss das Recht haben, diese Bilder anzeigen zu dürfen.

Aus Punkt 5 B der Nutzungsbedingungen geht hervor, dass der Dienst die Profilbilder der Nutzer in Verbindung mit WhatsApp nutzen darf. Das alles gilt ausschließlich für den Status. Es ist falsch, aus Punkt 5 der Nutzungsbedingungen abzuleiten, dass dies auch für versendete Bilder in Privatnachrichten und Gruppenchats gilt.
Aufgrund seines Geschäftsmodells hat WhatsApp zudem kein Interesse, in Privat-Chats versendete Bilder zu nutzen.

Lesen Sie den ganzen Artikel hier: „Stellungnahme zu WhatsApp und den Nutzungsbedingungen“ weiterlesen