Kosten

Anwaltliche Dienstleistungen kosten Geld.

Dies bedeutet bei uns aber nicht, dass gleich jedes Telefonat und jede E-Mail bei uns berechnet wird.

Mit Ihrer ersten Angebostsanfrage entstehen Ihnen noch keine Kosten. Erst wenn wir wirklich tätig werden und Ihnen bei der Lösung Ihrer konkrete Rechtsfrage helfen, entstehen auch Kosten.

Wir arbeiten mit meistens mit einem detaillierten Kostenvoranschlag, basierend auf unserem Stundensatz in Höhe von 250 € oder nach den gesetzlichen Vorschriften den Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes.

Um Ihnen die weit verbreitete Angst vor den angeblich immensen Rechtsanwaltskosten zu nehmen, haben wir Ihnen vorliegend die wichtigsten Regeln zu unserer Vergütung zusammengestellt.

Keine Angst vor dem ersten Anruf

 Wer kennt es nicht: Man steht vor einer juristischen Fragestellung oder hat sogar schon Post bekommen, die von rechtlichem Belang ist.

Haben Sie keine Angst vor dem ersten Anruf. Hier entstehen nur dann Kosten, wenn eine individuelle Rechtsberatung durchgeführt wird und wir vorher auf die Kosten hinweisen.

Kontakt Rechtsanwalt

 

Leider scheuen Mandanten oft den ersten Kontakt zum Anwalt, weil sie Angst vor den möglichen Kosten haben. Meine Erfahrung zeigt, dass diese unbegründete Angst häufig zu wesentlich höheren Kosten führen kann, weil auf eine fundierte Beratung verzichtet wird.

Unsere Kosten sind transparent

Erstberatungsgebühr

Der telefonische oder schriftliche Erstkontakt per Email zur Schilderung Ihres Anliegens ist bei uns selbstverständlich unverbindlich und kostenlos für Sie möglich.

Wenn wir aufgrund der Schilderung zu dem Ergebnis kommen, Ihnen helfen zu können und einen konkreten Rat oder eine Auskunft erteilen, kann eine Erstberatungsgebühr anfallen. Auch eine erste Prüfung und Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines bevorstehenden oder beabsichtigten Rechtsstreits nach Zusendung der entsprechenden Unterlagen kann die Erstberatungsgebühr auslösen.

Die Höhe der Erstberatungsgebühr ist, wie alle anderen Gebühren, die der Rechtsanwalt berechnen darf, in dem sog. RVG reguliert. Verbraucher müssen hierbei mit einer maximalen Erstberatungsgebühr von 190,00€ zzgl. Mehrwertsteuer rechnen.

Stundenbasis, Pauschalvergütung oder RVG?

Welche Variante der Bezahlung für Sie und Ihren Fall die beste und effektivste ist, können wir Ihnen meist erst sagen, wenn Sie uns Ihr Anliegen geschildert haben.

RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

gesetz

Die Abrechnung der Rechtsanwaltskosten erfolgt regelmäßig nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Festlegung der Kosten unserer Tätigkeit erfolgt bei einer Vergütung nach dem RVG anhand einer gesetzlichen Gebührentabelle.

Die Kosten orientieren sich in diesem Fall an dem Streitwert. Gerade bei gerichtlichen Verfahren wird häufig eine Vergütung nach dem RVG vereinbart.

Pauschalhonorar

wettbewerbOftmals ist es jedoch sinnvoller und für unsere Mandanten transparenter, wenn wir ein Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses Pauschalhonorar ist ein Festpreis!

Dieses Honorar umfasst dann die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite, sodass Sie von Anfang an genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Gerade bei Abmahnungen rechnen wir häufig über ein Pauschalhonorar ab. Auch für die Erstellung von Verträgen und AGB berechnen wir in der Regel ein Pauschalhonorar.

Stundenhonorar

Eine Vereinbarung auf Stundenbasis erfolgt in der Regel bei umfangreichen und komplexen Sachverhalten. Die Abrechnung erfolgt dann nach Zeitstunden, über die Sie genau und in regelmäßigen Abständen informiert werden. Auch hier ist es zur besseren Kalkulation selbstverständlich möglich, eine Obergrenze zu vereinbaren.

Stand-By-Modell

Insbesondere für unsere Mandanten aus den kleinen und mittelständischen Bereichen aller Branchen bietet sich das sog. Agentur-Modell oder auch Stand-By-Model an. Dieses Kostenmodell ist geeignet, wenn Sie in Ihrem Arbeitsalltag häufiger mit juristischen Fragestellungen konfrontiert werden, aber keinen eigenen Inhouse-Juristen zur Verfügung haben. Sie können Ihre Fragen dann schnell telefonisch oder per Email von uns klären lassen. Hierfür wird eine Honorvereinbarung getroffen, die einen monatlichen Festbetrag für die Beratungsleistungen der Kanzlei Hoesmann festlegt. Alternativ ist natürlich auch eine Zeitabrechnung möglich.

    Kontaktieren Sie uns

    Rechtsanwalt Hoesmann

    Telefon – 030 61 08 04 191

    Gerne können Sie uns auch jetzt eine E-Mail Anfrage schicken.

    office@hoesmann.eu

     

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