Inhalt von Abmahnschreiben

Aktuell beobachten wir, dass verstärkt das Anbieten von Musikalben und Filmen auf Tauschbörsen abgemahnt wird. Uns liegen zahlreiche unterschiedliche Abmahnungen von verschiedenen Kanzleien wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen aus ganz Deutschland vor, gegen welche wir im Namen unserer Mandanten vorgehen.

Der Inhalt der Abmahnschreiben ist im Grunde immer derselbe. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, ein urheberrechtlich geschütztes Werk (Film oder Musikalbum), im Internet über eine Internettauschbörse (BitTorrent, e-Mule, BitTornado, Vuze, Kazaa, e-Donkey, GnuNet, etc.) zum Download angeboten zu haben.

Die Ausführungen sind dabei meist allgemein gehalten und beziehen sich, auch hinsichtlich der zitierten Urteile, selten auf den konkreten Fall. Gleichwohl ist die Rechtslage eindeutig: Das unberechtigte Anbieten von Filmen oder Musik über Tauschbörsen ist verboten.

Der Abgemahnte wird in dem Abmahnschreiben zur Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung aufgefordert und soll zudem die Kosten der Rechtsanwälte und auch einen Schadensersatz zahlen.

 

Rechtsanwalt Hoesmann

Einnschätzung Rechtsanwalt Hoesmann

Meine Erfahrung zeigt, dass die vorformulierte Unterlassungserklärung in den meisten Fällen viel zu weit gefasst ist, da sie sich nicht nur auf das konkrete Werk, sondern auf alle Werke des Rechteinhabers bezieht. Darüber hinaus finden sich viele für den Abgemahnten unvorteilhafte juristische Klauseln in der Unterlassungserklärung.

Daher kann von einer Unterzeichnung der Unterlassungserklärung, so wie sie von der Gegenseite vorgelegt worden ist, nur abgeraten werden. Ich rate daher meistens zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Neben der Unterlassungserklärung werden auch die Zahlung eines Vergleichsbetrags für die Rechtsanwaltskosten und ein Schadensersatz gefordert. Diese Beträge sind häufig zu hoch angesetzt und können von uns regelmäßig – zum Teil sehr stark – reduziert werden.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehe ich Ihnen gerne als auf das Urheberrecht und Medienrecht spezialisierter Rechtsanwalt zur Verfügung.

Wir bearbeiten in unserer Kanzlei täglich eine Vielzahl von Fällen und sind daher in der Lage, Ihnen schnell und unkompliziert zu helfen.

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