Auch Kunstwerke im Hintergrund eines Videos können urheberrechtlich relevant sein. Eine Künstlerin ging mit Erfolg dagegen vor, dass in mehreren Videos die Nachbildung ihres Kunstwerk großformatigen und abgebildet gewesen ist.
Das nachgebildete Kunstwerk war als Wanddekoration in einem Nagelstudio angebracht. Die Inhaberin des Nagelstudios hat in mehreren Videos ihr Nagelstudio und sich selbst vorgestellt, aber auch immer wieder das Kunstwerk im Hintergrund großformatigen mit abgebildet.
Wer ungefragt Nacktbilder seiner Expartnerin an Dritte weitergibt, muss damit rechnen, dass ein Schadensersatz gezahlt werden muss. Das Landgericht Offenburg hat jetzt einer Frau eine Entschädigung in Höhe von 5000 € zugesprochen, weil ihr Ex Partner nackt und Intimbilder unter anderem auch an ihren Arbeitgeber weitergegeben hat. „Nacktbilder Schadensersatz“ weiterlesen
Doxing und das gefährdende Verbreiten personenbezogener Daten
Todeslisten, Publikation von Adressen und zum Teil öffentliche Profile von werden häufig im Internet und auf sozial Media Diensten von politischen und persönlichen Gegnern publiziert. Bislang war es schwierig, solche Inhalte juristisch tatsächlich erfassen und verbieten zu können, da es sich um bereits öffentliche Daten handelte. Deshalb hat der Gesetzgeber jetzt dem § 146 a im Strafgesetzbuch eingeführt, der solche Publikationen im Internet unter Strafe stellt. „Doxing ist strafbar“ weiterlesen
Ein Amazon Marketplace Händler muss seine Angebote regelmäßig auf mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Markenrecht prüfen.Die bloße stichprobenartige Überprüfung seiner Angebote reicht nach Ansicht des Kammergerichts Berlin nicht aus. Insbesondere wenn Angebotstexte durch Dritte verändert werden können, wie dies bei Amazon der Fall ist, muss ein Händler regelmäßig seine Angebote auf mögliche Rechtsverletzungen überprüfen. Ein Amazon Händler haftet als Störer für Änderungen durch Dritte. „Haftung Amazon Marketplace“ weiterlesen
Die Wahlplakate der Partei „Der III. Weg“ haben bundesweit für eine breite Diskussion gesorgt. In vielen Gemeinden mussten die Plakate abgehängt werden. Nicht jedoch in Zwickau, da das Landgericht Chemnitz die Plakate noch als teilweise zulässig erachtet hat. Diese Entscheidung, wist sehr kontrovers diskutiert worden und wurde jetzt vom sächsischen Oberverwaltungsgericht korrigiert: Die Plakate müssen abgehangen werden.
Die Partei „Der III. Weg“ ist mit ihrem Eilantrag auf Entsperrung der Facebook Seite „Der III. Weg“ vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Das Gericht führt zur Begründung insbesondere aus, dass die Partei nicht nachgewiesen habe, dass sie Inhaberin der entsprechenden Facebook Webseite sei. „Facebook Seite „Der III. Weg“ bleibt gesperrt“ weiterlesen
Viele Onlinehändler kommen ein Amazon nicht vorbei. So beliebt Amazon bei den Käufern ist, so unbeliebt ist Amazon teilweise bei den Verkäufern. Hintergrund dessen ist, dass Amazon den Verkäufern strengere Regeln auferlegt, wenn sie ihre Produkte auf der Plattform von Amazon verkaufen möchte. Bei Verstößen es Amazon rigoros und sperrt auch relativ schnell Verkäuferkonten. Doch nicht jede Kontosperrung durch Amazon ist gerechtfertigt.„Kontosperrungen durch Amazon“ weiterlesen
Die Landeshauptstadt München hat die Marke Oktoberfest jetzt umfassend markenrechtlich europaweit schützen lassen. Der markenrechtliche Schutz für das Oktoberfest als Marke bezieht sich dabei nicht nur auf das Volksfest als solches, sondern auch viele Produkte sind jetzt markenrechtlich geschützt.„Oktoberfest als Marke“ weiterlesen
Die Moderatoren Jörg Thadeusz und Marion Brasch werden bis zur Bundestagswahl keine Sendungen mehr im Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) moderieren. Hintergrund dessen ist eine vermeintlich aktive Unterstützung des Wahlkampfs einer Partei im aktuellen Bundestagswahlkampf. Nach der Geschäftsordnung des RBB dürfen Mitarbeiter des Senders in den sechs Wochen vor dem Wahltermin in keiner Rundfunksendung auftreten, wenn sie sich im jeweiligen Wahlkampf aktiv betätigt haben.
Interview Rechtsanwalt Hoesmann
Rechtsanwalt Hoesmann von der Medienrechtkanzlei Hoesmann hat zu diesem Thema dem Deutschlandfunk Kultur ein Radiointerview gegeben. Im Rahmen dieses Radiointerview ging Rechtsanwalt Hoesmann insbesondere auch auf die Pflicht zur Neutralität ein, welche der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat. So ist nach Art. 11 des Rundfunkstaatsvertrages der öffentlich-rechtliche Rundfunk zur Unparteilichkeit verpflichtet. Tritt ein bekannter Moderator aktiv im Wahlkampf auf, kann dies tatsächlich ein Verstoß gegen die Unparteilichkeit darstellen.
Kein klassischer Wahlkampf
In den beiden hier diskutierten Fällen liegt jedoch keine klassische Wahlkampfhilfe vor. Beide Moderatoren haben zwar aktiv eine Partei bzw. einen Politiker unterstützt, jedoch keinen klassischen Wahlkampf gemacht oder eine Parteiempfehlung ausgesprochen. Da die Satzung des rbb hier keinerlei Einschränkungen vorliegt, was jetzt genau unter einer aktiven Wahlkampfhilfe zu verstehen ist, ist die Sendepause wg. eines möglichen Verstoßes gegen die Satzung gerechtfertigt.
Parteizeitung und Unterstützungsanzeige
Der Moderator Thadeusz hatte für eine FDP Parteizeitung ein Beitrag geschrieben, die Radiomoderatorin Brasch, welche neben ihrer Moderatorentätigkeit auch als Künstlerin aktiv ist, hat einen Dankaufruf von Künstlern für einen Politiker der Linken unterzeichnet. In der Öffentlichkeit werden beide vornehmlich als Moderatoren wahrgenommen. Daher werden Äußerungen und Tätigkeiten, selbst wenn diese nicht mit der Tätigkeit als Moderators in Verbindung stehen, mit der beruflichen Tätigkeit beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Verbindung gebracht.
Parteipolitik nicht verboten
Die Sendepause bedeutet nicht, dass nicht beide Moderatoren nicht auch politisch aktiv sein dürfen. Vorsicht, im Hinblick auf die Neutralität, ist nur in den sechs Wochen vor der Wahl geboten. Um seitens des Senders erst gar nicht in den Verdacht zu kommen, ist ein „Sendeverbot“ in der kurzen Zeit vor dem Wahltermin auch gerechtfertigt. Hier ist im Ergebnis, so Rechtsanwalt Hoesmann, die Neutralität des Senders höher zu gewichten als eine parteipolitische Arbeit der Moderatoren.
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