In einem interessanten Verfahren streiten sich zwei Rechtsanwaltskanzleien um die Frage, ob ein Tweet mit 140 Zeichen bereits eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts darstellt.
Wie Rechtsanwalt Marcus Dury LLM berichtet, wird er wegen der Twittermeldung “Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Behm Rosenbaum vor. Abgemahnt wird ein [ZENSIERT]-Film der C. Filmverleih GmbH” verklagt.
Die Klägerin, die Verleihfirma des Films, vertritt die Auffassung, dass die Twittermeldung unwahre und herabsetzende Tatsachenbehauptungen enthalte, da der Film einem falschen Genre zugeordnet worden ist.
Durch diese Zuordnung werde das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Verleihfirma verletz, was zu einer Kreditgefährdung führe.
Es wird interessant sein, wie das Gericht entscheiden wird und zeigt erneut deutlich, dass man auch bei Twitter genau auf seine Worte achten muss, wenn es um wertende Äußerungen geht.
Wenn Sie Fragen zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht oder Äußerungsrecht haben, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.