Die Kanzlei Hoesmann vertritt ihre Mandanten vor Gericht. Dort wo ein Prozess nötig ist, führen wir diesen kompetent und durchsetzungsstark.
Wir sind jedoch im Rahmen unserer Beratung bemüht, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Im Rahmen des außergerichtlichen Verfahrens bleiben wir die Herren des Verfahrens und können selbst den Gang bestimmen. Vor Gericht ist der Richter Herr des Verfahrens. Mann kann nur noch schlecht auf Termine, Sachverständige und den Gang des Verfahrens Einfluss nehmen. Die Entscheidung selbst obliegt nur noch dem Richter. Dies ist immer eine Rechnung mit vielen unbekannten Faktoren.
Die Erfahrung zeigt, dass gerade bei wirtschaftlichen und zivilrechtlichen Verfahren häufig außergerichtlich eine für unsere Mandanten schnellere und bessere Lösung gefunden wird.