Das Wettbewerbsrecht regelt in einfachen Worten die Beziehungen zwischen den Marktteilnehmern. Insbesondere bei der Planung von Werbemaßnahmen und bei der Durchführung von Marketingaktionen ist es sinnvoll, sich im Vorfeld beraten zu lassen. Folgenschwere und vor allem auch teure Fehler können so im Vorfeld vermieden werden.
Das Wettbewerbsrecht findet seine Rechtsgrundlage im Wesentlichen im UWG, dies ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.
In diesem Gesetz sind zahlreiche Tatbestände aufgenommen, wann eine Wettbewerbshandlung eine unlautere Wettbewerbsmethode darstellt und gegen das Wettbewerbsrecht verstößt.
Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wird zumeist mit teuren Abmahnungen geahndet.
Schützen Sie sich gegen diese Abmahnungen und lassen Sie sich im Vorfeld beraten.
Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir diese umgehend und beraten mit Ihnen gemeinsam die optimale Verteidigungsstrategie.
Wenn Ihr Konkurrent gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, behindert er Sie und hat einen ungerechten Vorteil. In einem solchen Fall ist es wichtig, seine eigenen Rechte aktiv und mit Nachdruck zu verteidigen und jede weitere Beeinträchtigungen zu verhindern.
Nehmen Sie unverbindlich zu unserer Kanzlei Kontakt auf. Wir stehen an Ihrer Seite und schützen Ihre Rechte im Wettbewerb.