Bilderklau?
Im Internet nutzen Dritte Ihre Fotos ohne zu bezahlen?
Ich als Anwalt helfe Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen!
Verletzung Ihrer Urheberrechte
Verletzungen des Urheberrechts der Fotografen sind leider im Internet an der Tagesordnung. Diese Verletzungen der Rechte des Fotografen sind nicht nur ärgerlich, sondern können für den Fotografen oder auch andere Rechteinhaber wie Agenturen und deren Kunden ein ernsthaftes Problem darstellen.
Ich vertrete als Anwalt der Berufsfotografen viele Mandanten erfolgreich, sich gegen einen Diebstahl ihrer Bilder zu wehren – weltweit!
Dulden Sie keine Verletzung Ihrer Rechte – wehren Sie sich gegen den Bilderklau!
Viele Fotografen scheuen den Weg zum Anwalt, weil die Angst vor den Kosten haben. Dieses muss nicht sein. Bislang konnte ich mit allen Fotografen immer noch eine Lösung für meine Kosten finden!
Ich berechne keine Vorkasse bei einem Bilderklau.
Ich setze die Rechte der Fotografen durch!
Vorgehensweise bei Bilderklau mit einem Anwalt
Sie können mein Team und mich beauftragen, wenn Sie eine Rechtsverletzung festgestellt haben oder auch nur den Verdacht einer Rechtsverletzung haben. Ich arbeite mit professionellen Bildsuchmaschinen und bin daher in der Lage, Bildrechtsverletzungen schnell und effektiv finden zu können.
Erfolg ist der Maßstab
Ich prüfe zunächst die Erfolgsaussichten eines Vorgehens. Erst wenn ich mir sicher bin, dass hier ein Vorgehen erfolgreich sein könnte, gehe ich in Absprache mit Ihnen gegen den Rechtsverletzer vor. Mein Ziel ist es nicht, unnötige Anwaltskosten zu produzieren!
Außergerichtliche Lösungen und Schadensersatz
Ich gehe als spezialisierter Medienrechtler außergerichtlich im Wege eines Anspruchsschreibens (Abmahnung) gegen den Rechtsverletzer vor.
Ich verlange sowohl eine Unterlassung der Nutzung, wie auch die Zahlung von Schadensersatz.
Meine Fotografen bekommen 100% des Schadensersatzes.
Zudem wird der Rechtsverletzer aufgefordert meine Rechtsanwaltskosten auszugleichen, die durch meine Tätigwerden entstanden sind.
Kosten trägt der Rechtsverletzer
Der Fotograf hat nach ständiger Rechtsprechung einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen, insbesondere auch der Anwaltskosten, sodass für den Fotografen Abmahnverfahren in aller Regel kostenneutral ist. Derjenige, der Bilder ohne Erlaubnis verwendet, hat also für die entstandenen Anwaltskosten aufzukommen.
100% Schadensersatz für Sie
Ich will nicht an Ihren Bildern Geld verdienen – daher kriegen Sie bei mir auch 100 % Ihres realisierten Schadenersatzes. Ich berechne keine Gebühren auf den Schadensersatz, den ich für Sie erzielen.
CentralVerbands der Deutschen Berufsfotografen. Ich vertrete zahlreiche Mandanten im Bereich Fotorecht und konnte in zahlreichen Verfahren gegen unberechtigte Bildnutzungen erfolgreich vorgehen.
Ich verfüge als ehemaliger Berufsfotograf auch über eine große praktische fotografische Erfahrung und lehre regelmäßig in Seminaren zum Thema Foto- und Urheberrecht. Zudem werde ich immer wieder als Experte zu medienrechtlichen Fragen in den Medien zitiert.
Gerne stehe ich für Ihre Fragen zur Verfügung.




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