Haben Sie eine Abmahnung erhalten?
Wir helfen Ihnen!
Einige Kanzleien, wie zum Beispiel Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, Sasse und We Save Your Copyright mahnen häufig wegen der unerlaubten Verwertung geschützter Werke in Internettauschbörsen ab. In den Abmahnungen geht es um die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Liedern, Musikalben, Filmen, Spielen und Hörbüchern.
Unsere Kanzlei hat bereits in zahlreichen Fällen mit solchen Abmahnungen zu tun gehabt.
In den meisten Fällen fordert die abmahnende Kanzlei die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines hohen pauschalen Schadensersatzes. Die Fristen sind dabei häufig sehr kurz.
Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Bitte ignorieren Sie die Abmahnung nicht – das wird im Zweifel später ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen und sehr viel mehr kosten!
Wie geht es weiter?
Wichtig ist, dass wir von Ihnen die Unterlagen bekommen. Nur so können wir Sie seriös verteidigen.
Die Abmahnung können Sie uns per E-mail, Fax oder auch Brief zukommen lassen. Natürlich stehen wir Ihnen gerne auch zu einem persönlichen Gespräch in unserer Berliner Kanzlei zur Verfügung.
Direkt nach dem Eingang der Unterlagen fangen wir an, den Sachverhalt zu prüfen und gemeinsam mit Ihnen die auf Sie zugeschnittene, optimale Verteidigungsstrategie zu besprechen.
Bei uns gibt es keine versteckten Kosten und immer eine ehrliche Einschätzung der Rechtslage.
Sie müssen sich um nichts mehr kümmern – sämtlicher Schriftwechsel erfolgt danach ausschließlich über unsere Kanzlei.
Wir helfen Ihnen!
Wir sind fast ausschließlich im Medien- und Urheberrecht tätig! Durch die Bearbeitung einer Vielzahl von Abmahnungen verfügen wir über eine große Erfahrung, welche Ihnen zugute kommt. Wir müssen uns nicht auf Ihre Kosten in diese komplexe Materie einarbeiten, sondern wir helfen Ihnen schnell, unkompliziert und bundesweit.
Hintergrundwissen Abmahnung
Eine Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, eine behauptete Rechtsverletzung zukünftig zu unterlassen. Dazu muss regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgeben werden. Diese Abmahnungen sind auch gültig, wenn sie nicht per Einschreiben geschickt werden.
Viele Kanzleien senden eine solche Unterlassungserklärung zusammen mit der Abmahnung. Diese mitgesandte Unterlassungserklärung ist aber im Interesse des Gegners formuliert und enthält oftmals Passagen, die nicht unterschrieben werden müssen.
Nehmen Sie eine Abmahnung unbedingt ernst – wenn Sie eine Abmahnung ignorieren, kann schnell ein Gerichtsverfahren folgen, in welchem zum Teil erhebliche weitere Kosten drohen.
Wenn Sie sich aber richtig gegen eine Abmahnung verteidigen, können Sie zum Teil erhebliche Kosten sparen.
Beachten Sie:
Unterschreiben Sie nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung. Diese ist in der Regel im Sinne der Gegenseite formuliert.
Sie haben immer die Möglichkeit, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Bedenken Sie, dass diese Erklärung Sie für 30 Jahre bindet!
Mit der Abmahnung werden regelmäßig Schadensersatzansprüche eingefordert. Diese setzen sich zusammen aus Rechtsanwaltskosten und einem Schadensersatz für den Auftraggeber.
Unsere Erfahrung zeigt, dass diese häufig sehr hoch angesetzt sind und hier ein großer Verhandlungsspielraum besteht.
Daher lassen Sie sich unbedingt durch einen Rechtsanwalt beraten, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben! Leider haben wir auch immer wieder Mandanten, die versucht haben, mit Tipps von Freunden oder aus Internetforen das Problem selbst zu lösen. Dabei können sehr schnell juristische Fehler gemacht werden, die teuer sind und sich nicht mehr korrigieren lassen.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken an unsere Kanzlei wenden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.