Urteil: Haftung für Fotos in eingebundenen RSS-Feeds

Fotos sind umfassend durch das Urheberrecht geschützt. Das gilt auch für Bilder, die Bestandteil eines RSS-Feeds sind. In einer durch die Kanzlei Hoesmann erwirkten Entscheidung hat das Landgericht Berlin (Beschluss vom 15.03.2011, Akz. 15 O 103/11) entschieden, dass das Einbinden von Bildern über RSS-Feeds in die eigene Webseite gegen das Urheberrecht des Fotografen verstößt, auch wenn der Webseitenbetreiber auf diesen Umstand ausdrücklich hinweist.

Lesen Sie den Volltext des Urteils auf presserecht-aktuell.de.

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    Volltext – LG Berlin 15 O 103/11