Das Amtsgericht München ist für seine Rechteinhaber freundliche Rechtsprechung bekannt. In einer Ende November gefällten Entscheidung hat sich das Amtsgericht jedoch selbst übertroffen. (AG München Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11))
Das Amtsgericht München hat eine Rentnerin auf Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von über 600 € verurteilt, weil angeblich über ihren Anschluss ein Hooligan Film über ein Filesharing Programm öffentlich angeboten wurde.
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