AG München: Rentnerin haftet für Hooligan Film

Das Amtsgericht München ist für seine Rechteinhaber freundliche Rechtsprechung bekannt. In einer Ende November gefällten Entscheidung hat sich das Amtsgericht jedoch selbst übertroffen. (AG München Urteil vom 23.11.2011 (142 C 2564/11))

Das Amtsgericht München hat eine Rentnerin auf Erstattung der Abmahnkosten in Höhe von über 600 € verurteilt, weil angeblich über ihren Anschluss ein Hooligan Film über ein Filesharing Programm öffentlich angeboten wurde.
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