Beweislastumkehr bei rufschädigenden Tatsachenbehauptungen

beweislastumkehr

Keiner liest gerne Lügen über sich im Internet. Juristisch dagegen erfolgreich vorzugehen ist aber gar nicht so einfach. Hintergrund dessen ist, dass grundsätzlich der Anspruchsteller die Beweislast dafür trägt, dass jemand die Unwahrheit über ihn sagt.

Die stellt gerade bei Äußerungen Internet ein großes Problem dar, da es zum Teil schwierig ist, die Unwahrheit bestimmte Äußerungen rechtssicher nachweisen zu können. Derjenige, der eine Behauptung Internet aufstellt, ist regelmäßig aufgrund der sehr weit gefassten Meinungsfreiheit in einer besseren Position, als derjenige, der dagegen wehrt. „Beweislastumkehr bei rufschädigenden Tatsachenbehauptungen“ weiterlesen