Internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet


Informationen sind weltweit abrufbar, Gerichte in der Regel aber nur national zuständig. Dies führt in der Praxis häufiger zu dem Problem, welches Gericht bei grenzüberschreitenden Persönlichkeitsrechtsverletzungen zuständig ist und ob nicht auch ein deutsches Gericht für eine im Ausland begangene Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet zuständig sein kann.

Dieses wurde jetzt vom BGH bejaht. Bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Internetveröffentlichungen eines im Ausland ansässigen Medienunternehmens ist die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nach Ansicht des BGH gegeben. Maßgeblich ist, dass sich der Mittelpunkt der Interessen des Klägers in Deutschland befindet.
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