Keine Fotos von Polizisten


Fotografieren von Polizisten ist immer eine heikle Angelegenheit.
Für die Presse hat das BVerwG entschieden, dass es Pressefotografen erlaubt ist, Polizisten zu fotografieren, da sich diese auf das auf die grundgesetzlich geschützte Pressefreiheit berufen können.

Dieses Recht gilt jedoch nicht für alle Fotografen.
Das VG Göttingen hat nunmehr entschied, dass das Fotografieren eines Polizisten durch den “einfachen” Bürger nicht gerechtfertigt ist und eine aufgrund der Fotografien durchgeführte Identitätsfeststellung gerechtfertigt war.
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