Der Künstler Christo hat vor dem Landgericht Berlin ein Teilurteil erwirkt, das einer Fotoagentur untersagt, weiterhin Fotos seiner temporären Kunstwerken zu verbreiten.
Das Landgericht hat in einem Teilurteil einer Fotoagentur untersagt, Bilder der Kunstwerke von Christo und seiner verstorbenen Frau Jeanne Claude zu vertreiben. Zu den Bildern gehören unter anderem auch Bilder des verhüllten Reichstags in Berlin.
Es führt zur Begründung aus, dass dem Künstlerehepaar ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch zusteht, da ihre Werke als temporäre Werke der Kunst besonderen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Fotoagentur kann weder aus dem Urheberrecht noch aus dem Grundrecht auf Pressefreiheit ein Recht herleiten, Bilder von Christo ohne Erlaubnis zu publizieren.
Der verhüllte Reichstag von Christo beschäftigt die Justiz schon lange und bereits vor über 10 Jahren war Christo vor Gericht erfolgreich und verbot einem Verlag, Postkarten des verhüllten Reichstags zu verkaufen.
Volltext des Urteils: http://www.presserecht-aktuell.de/urteile/fotorecht/urteil-christo/