Zur Zulässigkeit von Drohungen mit Schufa-Einträgen

Jeder, der schon einmal mit dubiosen Inkasso-Unternehmen in Berührung kam, kennt die zahlreichen Methoden, mit denen Zahlungsunwillige doch noch zur Zahlung vermeintlicher Ansprüche bewegt werden sollen. Neben der Drohung mit Strafanzeigen und Klageverfahren stellt die Androhung der Übermittlung von Datensätzen der Betroffenen an die Schufa-Holding wohl eines der häufigsten Mittel dar, um ausreichend Druck auszuüben.

Gedanklich überschlagen die Betroffenen in den meisten Fällen umgehend die Folge, mit der sie rechnen müssten: Wirtschaftliche Stigmatisierung in vielerlei privaten Geschäftsbereichen.
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