Wird ein dunkelhäutiger Mann grundlos nicht in eine Diskothek eingelassen, ist dies nach Ansicht des Amtsgerichts Hannover eine Diskriminierung und eine Entschädigung in Höhe von EUR 1000 zu zahlen.
Der Fall: Du kommst hier nicht rein
Nach dem Finalsieg der deutschen Nationalmannschaft wollte ein dunkelhäutiger Mann mit seinen Freunden in einer Diskothek feiern. Seine Freunde wurden von dem Türsteher eingelassen – er nicht. „Diskriminierung an der Disko Tür – Du kommst hier nicht rein kann teuer werden“ weiterlesen