Mit Spannung wurde das Urteil des Bundesgerichtshofs in der ,,Causa Pechstein‘‘ erwartet. In dieser Angelegenheit geht es vorrangig um die Frage der Wirksamkeit von Schiedsgerichtsklauseln in den Wettkampfbedingungen von Sportverbänden. Viele Sportler, Funktionäre und Juristen erhofften oder befürchteten schon gravierende Veränderungen im Sportrecht.
Doch nun steht fest: Es bleibt alles beim Alten. Der BGH sieht die Schiedsgerichtsklauseln als wirksam an und hat die Klage von Frau Pechstein abgewiesen. „Schadensersatzklage von Claudia Pechstein ist unzulässig“ weiterlesen

Wird ein dunkelhäutiger Mann grundlos nicht in eine Diskothek eingelassen, ist dies nach Ansicht des Amtsgerichts Hannover eine Diskriminierung und eine Entschädigung in Höhe von EUR 1000 zu zahlen.