Kein Lichtbildschutz in der Schweiz?

icon_04Schweiz und Deutschland sind enge Nachbarn – nicht jedoch im Urheberrecht. Obwohl die Schweiz wie auch Deutschland mehrere internationale Verträge über Urheberrechte unterschrieben haben, gibt es einen großen Unterschied im Urheberrecht zwischen den beiden Länder : die Schweizer kennen den Lichtbildschutz nicht.

In Deutschland schützt §72 UrhG das Ergebnis der Arbeit des Lichtbildners. Dies bedeutet, dass Schnappschüsse und weniger künstlerische Aufnahmen durch das Urheberrecht geschützt sind. Aus diesem Grund sind fast alle Bilder in Deutschland urheberrechtlich geschützt.

Die Schweizer kennen dieses Recht nicht. Bedeutet es, dass Schnappschüsse und einfache Fotografien in der Schweiz nicht geschützt sind und Fotografen bei einem Bilddiebstahl keinen Rechtsschutz haben?

Das ist nicht so einfach, wie immer mit der Schweiz. „Kein Lichtbildschutz in der Schweiz?“ weiterlesen