OLG Hamm Streitwert für kommerzielle Bildrechtverletzung nicht unter 5000 €

Bei einer Bildrechtsverletzungen berechnen sich die Anwaltskosten nach dem Streitwert. Die Höhe der Streitwertes ist umstritten.

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass der Streitwert für eine kommerzielle Bildrechtsverletzung bei nicht unter 5000 € anzusetzen ist. (OLG Hamm, Beschluss vom 06.09.2016, 32 SA 49/16) „OLG Hamm Streitwert für kommerzielle Bildrechtverletzung nicht unter 5000 €“ weiterlesen