Nachweis von Urheberrechten – Hinterlegung

Das Urheberrecht entsteht immer mit der Schaffung des Werkes selbst; das Urheberrecht muss nicht angemeldet oder in ein Register eingetragen werden. Urheberrechtlich geschützt sind alle persönlich geistigen Schöpfungen, dies sind zum Beispiel Texte, Gedichte, Lieder, Fotografien, Bilder und Kunst.

Um den Schutz durch das Urheberrecht zu behalten, ist es im Falle einer Veröffentlichung nicht notwendig auf sein Urheberrecht extra hinzuweisen oder ausdrücklich einen Disclaimer an seinem Werk anzubringen. Daher muss auch nicht das © – Copyright Zeichen verwendet werden, um auf den urheberrechtlichen Schutz hinzuweisen.

Trotzdem kann es sinnvoll sein, sein Werk zu kennzeichnen. „Nachweis von Urheberrechten – Hinterlegung“ weiterlesen