JVA- Beamten darf Erotik- Chat als Nebentätigkeit untersagt werden

schadensersatzMit einer Nebentätigkeit zusätzlich zu ihrer regulären Arbeit Geld im Internet zu verdienen ist für viele Arbeitnehmer verlockend.

Ob diese Tätigkeit jedoch immer auch erlaubt ist, ist auch immer eine Frage des Einzelfalls und der Einstellung des Arbeitgebers zu der Tätigkeit. Gerade wenn es um eine Nebentätigkeit im Bereich der Erotik geht, ist Vorsicht geboten. „JVA- Beamten darf Erotik- Chat als Nebentätigkeit untersagt werden“ weiterlesen