Videoüberwachung – Keine Videokamera auf das Nachbargrundstück

Wer eine Videokamera zur Überwachung seines Grundstücks installiert, sollte vorsichtig sein. Insbesondere muss darauf geachtet werden, mit der Videokamera nicht in die Persönlichkeitsrechte des Nachbargrundstück oder Dritter einzugreifen. Denn die Videoüberwachung ist rechtlich heikel.

Denn wird ein Nachbar durch die Videoüberwachung gestört, insbesondere weil ein Teil seines Grundstückes mit überwacht wird, stellt dies ein Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar und der Nachbar kann gegen die Überwachung vorgehen.

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