Urheberrecht verbietet Nachdruck von “Mein Kampf”


Das Landgericht München hat aus urheberrechtlichen Gründen einem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen einen englischen Verleger stattgegeben und die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus Hitlers „Mein Kampf“ verboten.
Die Veröffentlichung wurde dem Verleger jetzt erneut durch das Gericht untersagt und eine am 25. Januar 2012 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Zur Begründung verweist die Kammer darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist.

Der verklagte Verleger plant unter Berufung auf das urheberrechtliche Zitatrecht kommentierte Auszüge aus „Mein Kampf“ zu verbreiten.
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