Für Shophändler ändert sich zu Beginn des Jahres 2016 mal wieder etwas in rechtlicher Hinsicht. Am 9. Januar 2016 tritt nämlich die EU Verordnung über die online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (VO Nr. 524/2013) in Kraft. Für online Händler bedeutet das, dass sie einen weiteren Link in ihr Impressum aufnehmen sollten, um den Informationspflichten zu genügen. „Neue Informationspflicht für Online-Dienste“ weiterlesen
Google und das Recht auf Vergessen
Der EuGH hat entschieden, dass google bestimmte Links löschen muss. Durch dieses „Recht auf Vergessen“ ist es Betroffenen möglich eine Löschung derjenigen Links zu verlangen, die eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts darstellen.
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