Am vergangenen Donnerstag, 19.02.2015, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Rechtsstreit zwischen Dieter Bohlen und Ernst August von Hannover gegen die ironisch- satirische Werbung von Lucky Strike aus den Jahren 2000 und 2003.
Das Gericht wies die Klage ab.
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