Arbeit auf Abruf – Wie Sie sich als Arbeitgeber ein hohes Maß an Flexibilität wahren

image-KopieIn unserer Kanzlei beraten wir oft Unternehmen und Firmen, die mit der Fragestellung an uns herantreten, wie sie Mitarbeiter „auf Abruf“ beschäftigen können. Für die meisten unbekannt ist die Möglichkeit neben einer selbstständigen Tätigkeit, einen sog. Abrufarbeitsvertrag mit dem Mitarbeiter zu schließen. Wir sagen Ihnen, welche Vorteile dieser bietet und was Sie beachten müssen!
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