Bei Fotoshootings wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit und bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind.
Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei solch einem Vertrag geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.
Auch und gerade Amateure, bei denen es nicht um das Geld, sondern um den Spaß an Fotos geht, sollten zumindest einen einfachen Vertrag schließen. Dieser Vertrag wird auch als TFP Vertrag bezeichnet. „TFP Vertrag – Muster“ weiterlesen
Bei (professionellen) Fotoshootings wird in Regel ein Vertrag mit dem Model geschlossen, in dem die wesentlichen Eckpunkte der Zusammenarbeit und bezüglich der Bildrechte aufgeführt sind. Dieser Vertrag wird auch als „Model Release“ bezeichnet. Bei solch einem Vertrag geht es vor allem um die Frage, welche Rechte der Fotograf an den Bildern hat und welche Rechte beim Model verbleiben.
So hängt der wirtschaftliche Wert eines Bildes davon ab, welche Rechte an dem Bild bestehen und ob das Foto möglichst uneingeschränkt verwendet werden kann, insbesondere auch, ob es für die Werbung verwendet werden darf.
Für presserecht-aktuell habe ich in einem Aufsatz dargelegt, auf welche Punkte zu achten ist und warum auf Musterverträge aus dem Internet möglichst verzichtet werden soll.
Ab dem 4. August 2011 gilt eine neue Widerrufsbelehrung. Hintergrund sind einige Entscheidungen des EUGH, welche in deutsches Recht umgewandelt werden müssen, daher hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz zur Änderung des fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts verabschiedet, welches am 4.08.2011 in Kraft tritt.
In diesem Gesetz, nachzulesen im Bundesgesetzblatt 2011, S. 1600, findet sich eine neue Muster Widerrufsbelehrung.
Ich empfehle, diese neue Widerrufsbelehrung unbedingt zu verwenden, da ansonsten Abmahnungen durch Mitbewerber drohen.
Als Anwalt werde ich häufig gefragt, wie es denn mit Musterverträgen, Muster-AGB und anderen Formularen aussieht, welche man im Internet findet.
Ich rate von der Verwendung solcher Mustertexte ab. Denn natürlich ist es möglich, einen wirklich guten Text zu finden, allerdings gibt es auch eine große Anzahl juristisch falscher Mustertexte und Formulare. Viele dieser Texte halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand.
Dies wurde auch kürzlich durch das Oberlandesgericht Oldenburg wieder entschieden.
Mit diesem neuen Angebot möchte google dem Sozialen Netzwerk Facebook Konkurrenz machen. Unter anderem bietet google ein Plug-In an, um die eigene Webseite mit dem Netzwerk google plus zu verlinken.
Hier können datenschutzrechtliche Risiken lauern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass persönliche Daten der Besucher an google übertragen werden. Um die Gefahr einer möglichen Abmahnung zu minimieren, bietet die Kanzlei Hoesmann eine kostenlose Muster Datenschutzerklärung an.
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