Tochter verklagt Eltern wegen Babyfotos. Diese Schlagzeile aus Österreich kursiert zur Zeit im Netz. Ob die Meldung tatsächlich stimmt ist umstritten, juristisch ist der Fall aber gleichwohl sehr interessant. Denn Kinderbilder im Netz sind ein heikles Thema, welches uns in der Kanzlei Hoesmann seit längere Zeit beschäftigt.
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Nach dem Ende einer Beziehung sind intime Bilder des Partners zu löschen. Dies hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden und damit deutlich gemacht, dass eine einmal erteile Einwilligung nach dem Ende der Beziehung widerrufen werden kann.